Schwanger ohne Ehe im Islam?

2 Antworten

Ihr könnt noch heiraten, müsst indes aufrichtig bereuen, da Unzucht eine Sünde ist. Schau hier. Das Kind selbst kann nichts dafür, keine Frage.

Wer ein Vergehen oder eine Sünde begangen hat und dies bereut, kann zwei Rak'a beten und Allah (t) um Vergebung bitten, die er auch erlangt, wenn seine Reue aufrichtig ist, d.h., dass er eventuell angerichteten Schaden wiedergutmacht und nicht rückfällig wird und auch nicht im Herzen Verlangen danach trägt, sein Vergehen zu wiederholen oder ein anderes zu begehen. Allah (t) sagt in Seinem Buch, dem Qur'an:
"Und diejenigen, die - wenn sie etwas Schändliches getan oder gegen sich gesündigt haben - Allahs gedenken und für ihre Sünden um Vergebung flehen; und wer vergibt die Sünden außer Allah? - und diejenigen, die nicht auf dem beharren, was sie wissentlich taten, für diese besteht ihr Lohn aus Vergebung von ihrem Herrn und aus Gärten, durch die Bäche fließen; darin werden sie ewig sein, und herrlich ist der Lohn der Wirkenden."

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 137-138

Zum Thema Schwangerschaftsabbruch existieren im Islam verschiedene Haltungen und je nach Länge der Schwangerschaft wird deren vorzeitige Beendigung unterschiedlich beurteilt.[101] Grundlage dafür bildet die koranische Beschreibung der Embryogenese, der zufolge sich die Entwicklung im Mutterleib in drei Phasen untergliedert (Sure 23:12–14). In Hadithen ist davon die Rede, dass jede dieser drei Phasen 40 Tage dauert. Danach empfängt der „Klumpen Fleisch“ am 120. Tag der Schwangerschaft die Seele, die ihm von einem Engel eingehaucht wird. Nach anderer Interpretation wird der Mensch bereits nach 40 Tagen beseelt. Nach Meinung vieler Gelehrter darf deshalb eine Schwangerschaft in ihrer frühen Phase bei körperlichem oder seelischem Leiden der Schwangeren abgebrochen werden. 1990 wurde darüber hinaus bei pathologischem PND-Befund, d. h. bei erwartbaren Behinderungen des Embryos, die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch den Eltern überantwortet.[102] Einige muslimische Gelehrte stufen die frühe Entfernung der Leibesfrucht aber immer noch als schwere Sünde ein, da sie die Frucht als Teil des weiblichen Körpers betrachten, der von Gott anvertraut und damit unantastbar sei. Seit den 1990er Jahren wird verstärkt der rechtliche Status von Abtreibungen nach Vergewaltigungen diskutiert. Während allgemein die Tendenz besteht, das aus einer Vergewaltigung hervorgegangene Kind zu schützen, mit dem Argument, dass dieses keine Schuld an dem Verbrechen trägt, hat 1999 der Mufti von Jerusalem Ikrima Sa'id Sabri Abtreibungen nach systematischen Vergewaltigungen im Kosovokrieg erlaubt.[103] Ein Schwangerschaftsabbruch nach dem 120. Tag gilt allgemein als verboten, es sei denn, die Geburt gefährdet mit Sicherheit das Leben der Mutter.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch#Islam

Alles Gute für euch!

L6539 
Fragesteller
 11.01.2024, 20:42

Danke für deine Antwort erstmal. Also das bedeutet dass eine Abtreibung erst nach dem 120. Tag verboten ist?

0

Selam / Friede,

Sofern die Nikah (islamische Ehe) nicht vollzogen wurde vor dem Imam mit Wali & Zeugen seid ihr vor Allah nicht rechtmäßig verheiratet und somit darf dein Freund natürlich dich auch nicht intim berühren.

Dadurch das ihr noch nicht verheiratet seid und bereits davor Geschlechtsverkehr hattet habt ihr Zina (Unzucht) begangen laut islamischer Rechtslage.

In deinem Fall ist es gut das ihr heiraten wollt du kannst jetzt nur so vorgehen indem du deinen Eltern sagst was los ist und das er auch darüber Bescheid weiß und ihr die Ehe so schnell wie möglich vollzieht. Ich hoffe das eure Familien Verständnis zeigen und euch erlauben das Kind zu behalten da ihr ja sowieso heiraten werdet.

Du musst selbstverständlich Tauba (Reue) bei Allah machen wie dein zukünftiger Ehemann und um Vergebung bitten das euch diese große Sünde verziehen wird und dann auch gute Taten folgen lassen sodass Allah sieht ihr habt es wirklich bereut.

Eine Abtreibung ist laut Islam erst dann erlaubt wenn es notwendig ist - die Abtreibung an sich ist nicht verboten sondern darf nur in den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft vollzogen werden da in diesem Zeitraum der Embryo noch ein Fleischklumpen ist und Allah ihm durch die Engel keine Seele eingehaucht hat.

Kuro48  11.01.2024, 22:17
Ich hoffe das eure Familien Verständnis zeigen und euch erlauben das Kind zu behalten da ihr ja sowieso heiraten werdet.

Es kann ja gebetet werden so viel ihr wollt, aber in Deutschland ist es noch immer das einzig und alleinige Recht der werdenden Eltern, vorrangig der schwangeren Frau über ihren Körper zu bestimmen und die Schwangerschaft zu vollenden oder abzubrechen und davon sollte die Fragestellerin auch, nach ihren Bedürfnissen, gebrauch machen. Auch wenn ich es unverantwortlich finde ohne Kinderwunsch offenbar auch noch nicht vernünftig zu verhüten.

Religionen und Traditionen heben die Rechte nicht auf.

0