Schulverweis (NRW)?
Hallo ich ging in die 9. Klasse (15 Jahre alt) eines Gymnasiums und wurde laut Zeugnis in die 10. Versetzt nun habe ich allerdings in den Sommerferien einen Brief der Schule erhalten in dem mir ein Schulverweis nach §53 Schulg ausgesprochen wurde.Der Grund dafür war meine hohe Fehlstunden Zahl und ,dass eine Stunden unentschuldigt waren ,wobei das Vorallem im ersten Schuljahr (da haben wir einigemale vergessen alles einzutragen) und in den letzten beiden Wochen nach der Zeugnis Konferenz der Fall war .
Meine Frage ist nun ,ob das nun tatsächlich bedeutet ,dass ich von der Schule fliege oder ,ob es mehr eine Androhung ist ,da ich ja einglich laut Zeugnis versetzt bin. Im Schulg. ist der Verweis §53 Schulg Abs. 3 Punkt 1 ja nur eine mögliche Ordnungsmaßnahme und als weitere steht da ,dass das entlassen von der Schule möglich ist(§53 Schulg Abs. 3 Punkt 5). Ich finde das ein wenig verwirrend und hoffe ,dass mir das hier jemand vielleicht ein wenig näher erläutern kann.
2 Antworten
Hier geht es um einen "Schulverweis" wegen deines Fehlverhaltens, aber nicht um deine "Entlassung von der Schule"!
Offenbar kennst du das Wort "Verweis" nicht. Es bedeutet umschrieben, dass die Schule dein Fehlverhalten äußerst missbilligt und tadelt. Wenn du mit deinem Fehlverhalten fortfährst, dann können dir weitere Konsequenzen drohen!
Du bist also in die Klasse 10 versetzt und trittst zum Schuljahresbeginn wieder an! 🙂
MfG
Arnold
Nein, keine Sorge. Aber wenn du dein Verhalten nicht änderst, könnte es irgendwann dazu kommen. Zunächst würde eine Androhung der Entlassung von der Schule kommen, die an deine Eltern geht. Das wäre die letzte Warnung. Aber ich denke, dass du es soweit nicht kommen lässt. 😉
Nein mit Sicherheit nicht ,dass wäre doch echt blöd
Nach der Zeugniskonferenz besteht noch Schulpflicht.
Alles klar danke für deine schnelle Antwort .
Tatsächlich habe ich irgendwie in meinem Kopf Verweis mit entlassen /rausschmeißen gleich gesetzt