Anhörung zur ordnungsmaßnahme?

Was passiert  - (Schule, Recht, Streit)

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Nik! Scheinbar hast Du etwas angestellt, wofür die Schule Dir eine ordnungsmassnahme verpassen will. Zuvor hast Du die Gelegenheit, Deine Sicht der Dinge zu schildern. Dazu kannst Du Einen Freund oder einen Lehrer Deines Vertrauens mitbringen. Deine Eltern sind scheinbar auch eingeladen.

Als Ordnungsmaßnahmen, laut § 53 SchulG NRW, sind möglich:

der schriftliche Verweis,
die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
die Androhung der Entlassung von der Schule,
die Entlassung von der Schule,
die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde,
die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde.

Erst Mist bauen und dann herumjammern.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann bei Pflichtverletzungen der Schülerinnen und Schüler, insbesondere bei Störungen des Unterrichts oder bei Verstößen gegen die Schulordnung oder die Hausordnung, nach vorheriger Anhörung den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen beschließen. Der Ausschluss vom Unterricht kann auch auf einzelne Unterrichtsfächer beschränkt werden. Die Schülerin oder der Schüler ist verpflichtet, den versäumten Unterricht nachzuarbeiten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann sich von der von der Lehrerkonferenz berufenen Teilkonferenz beraten lassen oder ihr die Entscheidungsbefugnis übertragen. Ein Widerspruch gegen eine solche Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung, die Ordnungsmaßnahme ist sofort vollziehbar.

Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer kann eine Schülerin oder einen Schüler von der laufenden Unterrichtsstunde ausschließen, wenn der Unterricht gestört wird (erzieherische Maßnahme).

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Rechtliches/Fragen-und-Antworten-zum-Unterricht/Ordnungs-Erziehungsmassnahmen/index.html

Es klingt eher nach einem Schulverweis. Herzlichen Glückwunsch zu Deinem unmöglichen Benehmen.

BrittaHater4  27.11.2018, 17:37

Mann kanns aber auch übertreiben! Er wollte hier nicht noch mal eine Predigt gehört bekommen!

1

Das hängt ganz von deinem vergehen und deiner Einstellung dazu ab. War das einmalig oder wiederholt vorgefallen? Äußere dich offen dazu schildere wie sich alles zugetragen hat, welche Probleme du hast und wie du dich in Zukunft verhalten willst. Asche aufs Haupt und in dich gehen. Such dir einen „Paten“ der Dir hilft.

Nutzerjhg9476 
Fragesteller
 27.11.2018, 17:35

Das war jetzt eigentlich schon seit der 5. Klasse das ich mich mit paar von meinem Klassenkameraden immer wieder gestritten habe und es auch oft immer zu einem Streit Führte wo oft beleidigt wurde mehr habe ich nicht im Kopf

0

Hallo Nik, du wirst gebeten, mit deinen Eltern und einem befreundeten Schüler oder netten Lehrer zu der Besprechung zu kommen und deine Sicht der Ereignisse zu schildern.

Also überlege dir, was du gemacht hast und warum. Ob es Sinn macht hier irgendwas abzustreiten oder eher sich zu entschuldigen und zu bessern.