Schulverweis Grundschule

10 Antworten

Verweise sind als Ordnungsmaßnahmen die verschärfte Form von Erziehungsmaßnahmen. Sie stellen diesen gegenüber verwaltungsakte da und sind grundsätzlich immer im Widerspruchsverfahren rechtlich angreifbar.

Was bedeutet das konkret? Vor diesem Verweis hat es eine Fülle von anderen Vorlaufmaßnahmen gegeben, die auch aufgrund eurer erzieherischen Untätigkeit/Unfähigkeit nichts gefruchtet haben.

Weiter geht einer solchen maßnahme normalerweise immer der beschluss einer Teilkonferenz voraus.

Über all dies werdet ihr mit zeitlichem Vorlauf informiert. Es ist völlig abwegig und unglaubwürdig, dass ihr von dem 14-tägigem Ausschluss erst so kurz vorher informiert werdet.

Und über welchen "Mittwoch" und "Donnerstag" reden wir hier überhaupt???

nicki101068 
Fragesteller
 24.03.2014, 13:02

sicher hat es im Vorfeld auch Gesrpäche gegeben und wir haben immer sehr eng mit der Schule zusammengearbeitet. Wir reden von letzter Woche Mittwoch (Erhalt des Briefes) und von letzter Woche Donnerstag, seidem er nicht mehr in die Schule darf.

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Atzec  24.03.2014, 13:10
@nicki101068

So kurzfristig wird da nichts entschieden und angeordnet. Vermutlich wohnt dein Kind bei deiner EX und die hat da einiges verdräumelt... Rede mal mit der...

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stinkertum  24.03.2014, 13:16

Vor diesem Verweis hat es eine Fülle von anderen Vorlaufmaßnahmen gegeben

Muss nicht zwangsläufig. In meiner Klasse ist auch ein Schüler, der relativ unauffällig war, bis er auf dem Schulhof andere Schüler angestachelt hat einen Schüler zu verprügeln und das ganze gefilmt hat.

Hier hat die Schulleitung auch sofort den Ausschluss vom Unterricht durch eine Ordnungsmaßnahme angeordnet (und gleichzeitig ein Verweis).

Im Normalfall sieht das aber anders aus. Gerade bei diesem Vorfall (mit dem Hintergrund der Krankheit) scheint da bestimmt einiges im Vorfeld gewesen zu sein.

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anwalt, widersprechen

ja, grundsätzlich dürfen die das

Hallo,

mein Sohn hat auch ADHS und er bekam in der Grundschule auch schon mal ein Verweis, allerdimgs nur ein Tag. Und ich wurde dazu vorgeladen. Es gab ein einstündiges Gespräch mit mir und meinem Sohn. Dann wurde mir mitgeteilt, ab wann mein Sohn nicht in die Schule gehen soll. Ich denke mal, Deine Ex wird das auch so erlebt haben, wird dir es nur anders erzählt haben...

Aber trotz allem, zwei Wochen finde ich übertrieben. Außerdem hilft so ein Schulverweis gar nichts. Schon gar nicht bei ADHS. Das KInd kann für sein Verhalten nichts, da nützen auch keine solche Strafen. man erreicht damit nur, dass das Kind noch mehr zu einem Ausenseiter wird.

Kannst Du Deinen Sohn nicht mit zur Arbeit nehmen? Wäre doch eine Option. Geb ihm kleine Aufgaben, das stärkt auch sein Selbstbewußsein, was bei ADHSlern eh schon sehr schwach ist. Oder wäre das zu anstrengend? Wie sieht s aus mit Oma/ Opa?

Ich gebe Dir mal einen guten Tip: Wende Dich ans Jugendamt. Die haben mir damals sehr geholfen. Dadurch kam mein Sohn in eine Einrichtung, welche speziell für Verhaltensauffällige Kinder gedacht war. Dort fuhr er nach der Schule hin, wurde betreut bei den hausaufgaben, es wurde genmeinsam gegessen und die Therapeuten dort kannten sich alle besser aus mit dem Thema als die Lehrer.

Leider, leider gibt es diese Einrichtung heute nicht mehr, wegen Sparmassnahmen, und ich merke es auch heute wieder am Verhalten.

Ich habe nächste Woche Dienstag wieder mal ein Gespräch mit der Lehrerin meines Sohnen. mal sehen, was diesmal wieder ist.

Kopf hoch

Hey, natürlich ist es nicht einfach zu Regeln,wenn beide berufstätig sind, aber solltet ihr euch nicht mehr Gedanken machen, wie es mit eurem Sohn weitergehen soll, ob er mehr Hilfe braucht und andere Hilfe ? Bitte denkt auch mal an die anderen Kinder , ihr seid doch selbst Eltern, wie würdet ihr euch denn fühlen, wenn euer Kind Angst vor anderen hätte oder nicht mehr dem Unterricht folgen kann. Es gibt immer 2 Seiten, so schlimm das auch ist, sucht bitte den Kontakt mit eurer Schule und besprecht das Problem mit allen Beteiligten und nutzt die 14 Tage . Liebe Grüße

Was war das für ein Vorfall? Ob das so einfach geht, solltet ihr mit der Schule abklären. Was wurde gegen die Krankheit schon unternommen, bzw. wie wird sie behandelt?

nicki101068 
Fragesteller
 24.03.2014, 12:58

Die Frage meinerseits war, ob die Schule ihn quasi von einem auf den anderen Tag "beurlauben" kann ?

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Atzec  24.03.2014, 13:08
@nicki101068

Nein. Standarmäßig werden z.B. die Eltern bei Ordnungsmaßnahmen zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert... Ihr als Eltern müsst da einen ziemlichen Vollschlaf gehalten haben... Bei wem wohnt denn das Kind? Bei deiner Ex? Unterhalte dich mal mit der. Die scheint ziemlich desorganisiert zu sein...

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stinkertum  24.03.2014, 13:27
@Atzec
Nein

Doch. Der Schulleiter muss nur den Schüler "anhören". Eine Teilkonferenz KANN, muss aber nicht einberufen werden. Eltern müssen zwar die Gelegenheit zur Stellungnahme haben, in dringenden Fällen kann das aber auch nachgeholt werden. Wenn der Schüler aggressiv o.ä. war, ist das imho ein dringender Fall. Zumal auch die Eltern theoretisch noch am gleichen Tag um Stellungnahme gebeten werden könnten, dann wäre der nächste Tag auch kein Problem. So ist das zumindest in NRW. ich vermute in anderen BL ist das nicht großartig anders.

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