Schulverweigerer?
Ich bin 17 Jahre alt und habe dieses Jahr meinen Realschulabschluss geschrieben.
mein Plan war es mit 18 die „Ausbildung“ zur Flugbegleiterin zu machen und in der Zeit bis ich 18 werde (ca5 Monate) einen Teilzeitjob zu machen um Geld für den Führerschein zu sparen.
Bayern sagt aber anscheinend das ich noch schulpflichtig wäre und eine Ausbildung oder fsj machen muss .
meine Frage ist ob ich jetzt für einen kurzen Zeitraum einen teilzeitjob machen kann oder bekomme ich da Stress weil ich ein Schulverweigerer wäre ???
6 Antworten
Nein du kannst keinen Teilzeitjob machen, das mit der Schulpflicht ist schon vollkommen korrekt so.
Die Bußgelder werden dein Gehalt auffressen, und früher oder später wirst du sowieso zwangsweise zur Schule gebracht. Abmelden kannst du dich ebenso nicht.
Nach 10 Schuljahren bist du nicht mehr schulpflichtig.
Nur Schüler die nach 9 Schuljahren eine Haupt- oder Förderschule verlassen, bleiben bis 18 berufsschulpflichtig.
Du darfst machen was du möchtest.
Jana, ich weiß nicht, wieso du so negativ über Teilzeitjobs denkst. Gerade als Flugbegleiterin solltest du für Teilzeiten wirklich passende Arbeitszeiten finden, die du mit Schulzeiten vereinbaren kannst.
ich habe nie gesagt das ich negativ über Teilzeitjobs denke.
Ich würde ja gerne bis 18 bin einen machen um Geld zu sparen!!
Hi, ein Teilzeitjob /Vollzeitjob/Minijob/Praktikum ersetzt nicht die Schulpflicht.
Ja in Bayern hast du 12 Jahre Schulpflicht, das habe ich auch erst kürzlich herausgefunden, dachte es wären 9 Jahre.
Okay und was ist mit Minijobs bis ich 18 bin ?