Schulsozialarbeiterin verliebt in ehemaligen Schüler?
Hey, hi!
Mir ist etwas passiert was ich nie erwartet hätte. Ich habe mich in einem ehemaligen Schüler verliebt und er sich in mich.
Er ist nun seit einem Jahr nicht mehr an unserer Schule und inzwischen 20 Jahre alt.
Ich habe erst nein gesagt, als er sich bei mir gemeldet hat, aber ich hab’s dann irgendwann nicht mehr ausgehalten und inzwischen haben wir uns mehrfach getroffen.
Ich frage mich: Mache ich mich strafbar?
Es gibt keine konkreten Angaben. Nur für Lehrer und für Psychotherapeuten. Und eben für das aktuell noch bestehende Betreuungsverhältnis. Das gibt es aber ja nun schon seit einem Jahr nicht mehr.
Ich bin hin und her gerissen.
Ich liebe meinen Job und will ihn nicht riskieren, aber ich muss zugeben, dass ich auch die Treffen mit meinem ehemaligen Schüler so sehr genieße und eigentlich nicht drauf verzichten möchte.
6 Antworten
Also an meiner alten Schule hat eine Lehrerin auch einen ehemaligen Schüler nach dessen Abschluss geheiratet und mittlerweile Kinder^^ ich wüsste also nicht was dem im Weg stehen sollte, solange eure Beziehung sich erst nach dem betreuerischen Verhältnis entwickelt. Musst es ja auch nicht an die große Glocke hängen.
Du kannst einen ehemalige Schüler auch heiraten - wen soll das interessieren?
Ehemalig heißt ehemalig - wie kommst Du denn darauf, dass das verboten sein soll, das ist doch völlig aburd
Naja, so absurd finde ich den Gedanken nicht. Sonst hätte ich nicht gefragt. ^^
Ich weiß, dass Therapeuten ein Abstinenzgebot haben, das über die Beendigung der Behandlung oder Beratung hinausgeht.
Nun bin ich ja kein Therapeut, aber hätte ja sein können. Dass sowas auch für Sozialarbeiter gilt.
Eine Therapeut hat ein Abstinenzgebot, um denTherapieerfolg auch nach Abschluß der Therapie nicht zu gefährden - das kann bei Dir als Schulsozialarbeiterin ja keine Rolle spielen - das siehst Du ja auch selbst. Es kann nicht mal theoretisch irgendeinen Grund geben, warum Du keine Beziehung zu einem ehemaligen Schüler haben solltest
Da kein Abhängigkeitsverhältnis mehr besteht darfst du deine Liebe ausleben.
Das war auch mein Gedanke. Aber sicher war ich mir nicht damit.
100% sicher. Nenn mir auch nur einen einzigen Grund, warum das nicht so sein sollte.
Darfst du aber.Es gibt keinen § der dich einschränken könnte.
Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen. Frage dich, was dir wichtiger ist.
Was sagen deine Freunde oder Familie? Wenn du es vor denen nicht verantworten kannst, dann laß es lieber.
Meine Mutter hat kein Problem damit. Meine beste Freundin ebenso nicht. Sonst hab ich es jetzt noch nicht groß rumerzählt.
Was soll denn das? Spinnt ihr hier alle - sorry, ist nicht böse gemeint, aber ich kapiere diese Antworten hier nicht.
Sie kann ihren Schüler auch heiraten - und zwar direkt an dem Tag an dem er die Schule verlässt - was soll daran verbote sein? Er ist doch NICHT mehr ihr Schüler
Weil die Respektpersonen die Respektpersonen bleiben. Denke mal an deine alten Lehrer. Wenn du an dein alten Mathelehrer denkst, sagst du dann Herr Schmitd oder sagst du Thomas?
Man kann die langgeübten Einstellung nicht mal einfach schnell mit dem Schulabgang ablegen. Ich kann es nicht mal als Erwachesene! Wenn ich meine ehemalige Ärztin auf der Straße sehe, dann ist es meine Ärztin, nicht die Barbara.
Wie groß ist denn der Altersunterschied??
"Musst es ja auch nicht an die große Glocke hängen."
Warum denn nicht? Das ist doch völlig egal - er ist NICHT mehr ihr Schüler