Schule voll?

2 Antworten

Schlicht und ergreifend - es besteht kein Anspruch auf Schulwechsel z.B. in eine Gemeinschaftschule und schon gleich gar nicht während eines laufenden Schuljahres - im Falle X wirst Du halt den Jahrgang wiederholen müssen.

Zudem eine Querversetzung in eine Gemeinschaftsschule stellt kein "Allheilmittel" gegen eine Nichtversetzung dar.

Wenn kein Platz frei ist, ist keiner frei, da kannst du gar nichts machen, außer nach einer Alternative suchen, z.B. Gemeinschaftsschule im Nachbarort, Realschule....?


Bertannn 
Fragesteller
 26.04.2022, 13:45

Schwer

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