Schulabruch unter 18?
Hallo
Ich kenne einen Fall wo das Kind an schulangst ,panik , soziale Phobie erkrankt ist und er möchte die Schule abrechen . Er ist 16 und hätte 10 Jahre voll aber dann keinen Abschluss da er so schon seit 1,5 Jahren nicht zur schule geht.er ist auch in Therapeutischer Behandlung bekommt aber von keinem ein Attest. Noch sind keine Maßnahmen vorgenommen worden . Die sozialmitarbeiterin der Schule sagt es ist nicht möglich unter 18 da er Berufsschulpflicht hat . Hat jemand von euch so einen ähnlichen Fall und könnte was dazu sagen ? Lg
1 Antwort
Aufgrund dessen, dass ich mich seit vielen Jahren mit dem Thema Freilernen beschäftige und einen sehr kritischen Blick auf unser Schulsystem habe, weiß ich von einer ganzen Reihe noch viel weitergehender Fälle. Ich weiß von einem Mädchen in Sachsen Anhalt, dass sich Zuhause vom Balkon gestürzt hat, als die Polizei sie in die Schule bringen wollte. Genauso weiß ich von Fällen, wo sich die Familien erfolgreich gegen den Schulbesuch gewehrt haben. Mit «erfolgreich» meine ich, dass die Kinder trotz Androhung von Strafen (meistens Bußgelder) nicht in die Schule gegangen sind. Und dann gibt es Fälle, da sitzen die jungen Menschen im Knast. Der genaue Grund ist, dass das Bußgeld nicht bezahlt wurde.
Ich habe jetzt Deine Frage noch nicht ganz verstanden. Was genau möchtest Du wissen?
Die sozialmitarbeiterin der Schule sagt es ist nicht möglich unter 18 da er Berufsschulpflicht hat .
Natürlich ist das möglich, es ist nur gegen das Gesetz, vor dem 18. Lebensjahr von der Schulpflicht befreit zu werden.
Gruß Matti
Rein theoretisch KANN das alles passieren. Aber insbesondere der Entzug des Erziehungsrechts steht am Ende eines längeren Prozesses. Die Weigerung, der Schulpflicht nachzukommen, ist eine so genannte Ordnungswidrigkeit (keine Straftat). Sie wird mit Bußgeldern bestraft. So, wie ein Verkehrsverstoß.
Wie eine Schulverweigerung geahndet wird, hängt von den handelnden Personen ab. Üblicherweise versucht man an die Eltern über Bußgelder heranzukommen. Es sind immer die Eltern, die betroffen sind, solange der junge Mensch noch nicht volljährig ist. Auch ob ein Attest ausgestellt ausgestellt wird, hängt vom Therapeuten ab.
Es gibt selbst innerhalb eines Bundeslandes keine einheitliche Vorgehensweise, darum kann man diese Frage nicht pauschal beantworten. So lange die Schule oder Schulbehörde keine Initiative ergreift, wird nichts passieren.
Also ist es möglich das Kind abzumelden das er abbricht und nicht in der Berufsschule oder so anzumelden ?
Also ist es möglich das Kind abzumelden das er abbricht und nicht in der Berufsschule oder so anzumelden ? Das heißt dann das eventuell eine Geldstrafe kommt weil er nicht zur Berufsschule geht ? Ist das dann einmalig oder monatlich ? Danke für die Antworten
Wenn das Kind die Schule beendet hat, muss es nicht abgemeldet werden. Hat es ein Abgangszeugnis erhalten? Normalerweise müsste es sich bei einer Berufsschule anmelden. Wenn es das nicht tut, kann das geschehen, was oben beschrieben ist. Sollte die Schulbehörde davon Kenntnis erhalten, würde es mit einem Schreiben reagieren, in dem von der Schulpflicht die Rede ist. Darauf müssten dann die Eltern reagieren.
Das weiß ich nicht er hätte noch 3 Monate also bis er die 10 Jahre voll hat er hatte 1 klasse wiederholt und hätte nach 9 dann 10 Jahre voll . Ob er dann ein abgangszeignis kriegt wenn er nicht da war ? Ich weiß es nicht deswegen weiß die Mutter ja nicht weiter weil er auch nicht zur Berufsschule durch die Krankheit gehen kann .Sie würde ihn gerne abmelden damit er nicht dahin muss aber will oder kann ihn nicht neu anmelden
Ob er dann ein abgangszeignis kriegt wenn er nicht da war ?
Das bekommt er. Das ist nichts anderes als eine Bestätigung, dass er die Schule verlassen hat.
Meine Empfehlung an die Mutter wäre, nichts zu tun. Soll doch die Schule reagieren. Am vielversprechendsten wäre sehr wahrscheinlich, sich einen Therapeuten zu suchen, der ein Attest ausstellt, dann erspart sich die Mutter den möglichen Ärger. Im Gespräch mit dem Therapeuten würde ich von Anfang an kommunizieren, dass es in erster Linie um das Attest geht. Das kann man natürlich auch mit dem jetzigen Therapeuten klären. Die Behandlung ist das Eine, aber die Klärung der rechtlichen Situation die wichtigere Sache. Das mag dem Therapeuten gar nicht bewusst sein.
Das ist ja ahcg das Problem er ist schon Ambulant in 2 Kliniken gewesen bis heute weder ein Bericht oder sonst irgendein Versuch mit Tabletten oder so . Lediglich eine Bescheinigung das er in Behandlung ist aber das reicht der Schule nicht . Die Kinderärztin macht nix weil kein bricht da ist . Egal wie sie es jetzt macht wird sie wahrscheinlich um eine Strafe nicht rum kommen aber sie will halt nicht das dad Jugendamt da irgendwas machen kann wegen Sorgerecht. Trodem danke ich dir
Ich möchte wissen wie sie weiter vorgehen soll ob das Kind die Schule ohne neu Anmeldung abrechen kann . Ob das jugendamt dann das Kind wegen schulverweigerung den Eltern entzogen werden kann. . Die Schule wird ja dagegen sein das abgebrochen wird