Schuhe von Nachbarn angenommen und von ihm vor die Tür gestellt ohne bei uns zu klingen. Jetzt sind sie weg. Was tun und wer haftet?

5 Antworten

Der Nachbar haftet, denn wenn er die Sendung annimmt, dann soll er warten bis du es bei ihm abholst oder er übergibt es persönlich. Einfach vor die Tür stellen, das geht nicht. Aber verklag den mal, das wird wohl nix.

Im Zweifel der Nachbar dann zivilrechtlich, wenn er nachweislich an nahm und dann zu leichtsinnig in der Übergabe gegenüber dem rechtlichen Empfänger handelte.

Was dann allerdings auch zu beweisen wäre nebst festgestellter Haftungsausschlüssen der anderen Parteien innerhalb der Lieferkette.

Aber selbst wenn ich für eine stellvertretende Annahme einer Sendung für einen Nachbarn nichts unterschreiben müßte, so würde ich die für ihn gedachte Sendung auch nicht unkontrolliert in den Flur werfen, sondern nur persönlich übergeben. Punkt.

Kommt drauf an, ob man dem Nachbarn eine Vollmacht zur Paketannahme erteilt hat und dies dem Zusteller uebermittelt wurde. Wenn nicht, haftet der Zusteller.


Antonin382 
Fragesteller
 15.11.2023, 19:57

Bist du dir sicher? Und was wäre dann für mich der nächste sinnvolle Schritt?

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ant8eart  15.11.2023, 19:58
@Antonin382

Ich weiss ja nicht, ob es so eine Vollmacht gibt oder nicht.

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ant8eart  16.11.2023, 09:35
@Antonin382

Dann hatte der Lieferdienst auch keine Vollmacht. Deswegen hat der Lieferdienst nun die Erstattung an den Empfaenger zu leisten.

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Für den Verlust haftet derjenige, der die Schuhe angenommen hat. Wenn man fremde Sachen in Verwahrung nimmt, übernimmt man auch eine gewisse Sorgfaltspflicht dafür.