schuhe umtauschen reißverschluss kaputt

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

na, aber sicher!

berufe dich auf die gesetzliche gewährleistung.

"Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solcheversteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem uNTERNEHMER wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies."

Das problem hatte ich auch schon mal. erst wollten sie die schue nciht zurück nehmen aber nach ein wenig nörgeln ging es doch. hab denen erzählt, dass die stiefel mir immer die strumpfhose kaputt macht und das ja nicht sinn und zweck ist. außerdem bekommt man stiefel mit defektem reißverschluss kaum zu.

Natürlich- du hast auch bei Schuhen einen Garantieanspruch- Am Idealsten wäre natürlich, du hättest noch den Kassenzettel.- Wenn nicht= probier´s ohne

Ich an deiner Stelle würd das schon machen.Ist ja nur gut einen Monat her,da müßte der Reißverschluss schon noch halten.

du kannst es natürlich versuchen. aber reißverschlüssschäden sind meistens vom umtausch ausgeschlossen. zumindest bei niedrigpreisigen schuhen.

zedisdead  08.02.2010, 19:18

so ein quatsch! die gesetze (siehe gewährleistung) gelten sowohl für markenhersteller als auch für no-name-brands

0