3 Antworten

Ich weiss nicht ob das stimmt.

Falls aber ja, dann ginge das ganz klar zu weit. Und ich würde es verstehen über die Ängste, das die Meinungsfreiheit stark kontrolliert wird.

Seit aber auch Vorsichtig. Über die schnell verbreitende Informationen.

Denn in der Jungen Freiheit Zeitung, schrieb zu erst über ein 16 Jähriges Mädchen aber dann plötzlich ist sie 17 Jahre alt. Das macht die Sache der Glaubenssache schwierig

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Finja324  14.03.2024, 15:51

Die Schülerin ist 16. „Junge Freiheit“ ist eine Seite für rechtsextreme Jugendliche. (Runtergebrochen gesagt) der Chefredakteur ist ein ehemaliger Republikaner. Mag sein das die da einen Fehler gemacht haben

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Gibt es das noch woanders als in dem rechtspopulistischen und von Vorurteilen getriebenen Portal von Reichelt? Dem gönne ich keine Klicks.

Ersetze in dem Posting der SChülerin Schlumpf durch Allah, und die Farbe durch Grün und plötzlich würde NIUS und einige hier zustimmen, dass die Gefährderansprache angebracht war.

Alles eine Sache des Standpunktes.

In der Intensität gebe ich dir aber recht: Das hätte man auch sehr viel geschickter lösen können. Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Schülerin schon vorher auffällig war. Das gibt der Artikel halt nicht her. Absichtlich oder unabsichtlich.

Nur so als kleiner Hinweis noch: Es stellt sich doch alles ein wenig anders da. Was die Schülerin gepostet hatte, war nicht einfach nur ein Schlumpfvideo, es gab auch keine Gefährderansprache oder ein Abholen durch die Polizei aus dem Klassenzimmer. "Die Welt" (sicher kein allzu links stehende Zeitung) hat dazu eine interessante Zusammenfassung erstellt, die aber hinter einer Paywall ist. Deshalb hier nur ein Artikel aus der Zeit, der frei zugänglich ist:

https://www.zeit.de/news/2024-03/19/polizei-nennt-details-ueber-internet-posts-einer-schuelerin

Der Rektor der Schule hatte die Polizei auch nur beratend kontaktiert, da er sich explizit nicht sicher war, ob es bei den Beiträgen strafrechtlich relevante Inhalte gab.

Finja324  14.03.2024, 15:46

Schülerin ist schon länger auffällig

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GeneralPatton  14.03.2024, 18:36
@Finja324

Ja aber auffällig und auffällig sind verschiedene Paar Stiefel. War sie schon öfters auffällig mit rechten Aussagen etc. ist eine Gefährderansprache irgendwann auf jeden Fall sinnvoll, bevor es noch weiter abdriftet. Dann war ja eine Entwicklung bei ihr abzusehen. War sie einfach nur auffällig, so wie viele Schüler auffällig sind, dann war ihr Post eher ein Ausrutscher oder sie hat gar nicht verstanden, was sie da gepostet hat. Dann war eine Gefährderansprache nicht wirklich notwendig, eher ein pädagogisches Gespräch mit ihr und den Eltern.

Auf jeden Fall ist das Vorführen durch die Polizei (so es denn so abgelaufen ist) unnötig.

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MiguelitoJamon  14.03.2024, 20:25

Erstens relativierst du hier einen extrem übergriffiges Verhalten der Polizei, und versuchst auch noch dem Opfer eine Mitschuld zu geben. 'Eventuell schon vorher auffällig". Wie ist sie denn jetzt auffällig geworden? Und wie schränkt daß das Grundrechte ein? Weil sie Deutschland als ihre Heimat bezeichnet? Und da muss nix geschickter gelöst werden, da bei einer völlig freien und harmlosen Meinungsäußerung keine Lösung erforderlich ist. Einige scheinen ernsthaft vergessen haben, was Meinungsfreiheit bedeutet. Sie hat das Recht ihre Meinung zu sagen, ohne irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen. Und schon für kein Polizeieinsatz in der Schule. Irre.

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GeneralPatton  14.03.2024, 20:53
@MiguelitoJamon
Eventuell schon vorher auffällig

Steht im Artikel. Ist also nicht auf meinem Mist gewachsen. Der Artikel schweigt sich nur darüber aus, inwiefern sie auffällig geworden ist. Siehe dazu auch meine andere Antwort.

Erstens relativierst du hier einen extrem übergriffiges Verhalten der Polizei

Wo genau tue ich das? Ich habe explizit darauf hingewiesen, dass das Verhalten der Polizei unangemessen war. Inwiefern ist das jetzt ein Relativieren?

was Meinungsfreiheit bedeutet

Selbige hat auch Grenzen. Und dafür ist es durchaus erheblich, inwiefern die Schülerin schon vorher auffällig geworden ist. Das ergibt sich aber aus dem Artikel nicht. Entsprechend auch meine Einordnung, dass die Polizei recht sicher hier überreagiert hat.

Sollte die Schülerin vorher schon durch z.B. rassistische Äußerungen auffällig geworden sein, ist eine solche Gefärderansprache eine Möglichkeit nochmal das Ruder rumzureißen. Im Normalfall kommen solchen Gefärderansprachen aber noch pädagogische Gespräche und Maßnahmen zuvor. Ob das erfolgt ist lässt sich aus dem Artikel nicht ableiten. Da wird sehr mit genaueren Informationen gegeizt.

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GeneralPatton  19.03.2024, 17:10
@MiguelitoJamon

Nur so als kleiner Hinweis noch: Es stellt sich doch alles ein wenig anders da. Was die Schülerin gepostet hatte, war nicht einfach nur ein Schlumpfvideo, es gab auch keine Gefährderansprache oder ein Abholen durch die Polizei aus dem Klassenzimmer. "Die Welt" (sicher kein allzu links stehende Zeitung) hat dazu eine interessante Zusammenfassung erstellt, die aber hinter einer Paywall ist. Deshalb hier nur ein Artikel aus der Zeit, der frei zugänglich ist:

https://www.zeit.de/news/2024-03/19/polizei-nennt-details-ueber-internet-posts-einer-schuelerin

Der Rektor der Schule hatte die Polizei auch nur beratend kontaktiert, da er sich explizit nicht sicher war, ob es bei den Beiträgen strafrechtlich relevante Inhalte gab.

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