Schriftlich auch per E-mail?
Ich hab aus versehen nen Stornierungsauftrag für ne gebuchte Reise auf ab-in-den-urlaub.de abgesendet und will ihn Rückgängig machen, bevor er ausgeführt wird. Von der Seite hab ich diese Mail erhalten:
"
Sie haben uns einen gültigen Rücktrittsauftrag übersandt. Wir werden Ihren gebuchten Aufenthalt am 23.04.18 (11 Uhr) zu den Gebühren des Reiseveranstalters stornieren, wenn Sie uns nicht schriftlich oder telefonisch informieren, dass Sie die Reise wie gebucht antreten möchten. Nach Ablauf der Frist und ohne einen entsprechenden Widerspruch zu dieser werden wir Ihnen die Rücktrittsbestätigung per Post/per E-Mail zustellen. "
Bedeutet schriftlich in dem Fall, dass ich ihnen ne E-Mail senden kann? Oder muss das per physikalischer Post geschehen, was ziemlich knapp wäre, da diese Mail erst heute (Samstag) vor 30 Minuten gekommen ist und der Brief vor Montag um 11 bei ihnen ankommen müsste.
4 Antworten
Zur Vorsicht würde ich ne Mail und nen Fax schicken und um sofortige Rückantwort bitten. Außerdem würde ich noch dort anrufen und ebenfalls um ne Mail bitten, dass die Stornierung rückgängig gemacht werden soll....besser ist besser
Und wer hindert dichg am anrufen? Dann weisst Du auch gleich, ob es angekommen ist. Ich würde eine mail schicken und kurz danach anrufen.
E-Mail gilt i.d.R. auch als schriftliches Dokument.
Ja, E-Mail funktioniert auch.