Schreiben für Jobcenter?

5 Antworten

Wenn Du über 25 bist, darfst Du auch so ausziehen.

Notiere Nachbarn als Zeugen, die vom Streit evtl. mitbekommen hatten.

Ein Attest vom Psychiater wäre ganz hilfreich oder vom Hausarzt.

Deine Lage ist für Dich in der Schwangerschaft und Streit emotional zu belastend!

Nenne genau Gründe von Streitereien. Benenne Bekannte und Freunde als Zeugen des Streits. Über das Amtsgericht bekommst Du einen Beratungshilfeantrag für einen Rat vom Anwalt. Bevor die sich querstellen, Hilfe vom Anwalt einholen!

talena87  09.03.2022, 20:10

sie ist schwanger, volljährig und bildet durch schwangerschaft eine eigene bg. sie braucht den anderen blödsinn nicht und auch keine begründung für einen umzug oder auszug.

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GerdausBerlin  10.03.2022, 03:07
@talena87

Komisch. Im ausschließlich einschlägigen § 22 SGB II Absatz 5 steht aber nix von wegen "Schwangere kriegen die Zusicherung auf jeden Fall sofort auf Zuruf!"

Wenn die mitwohnenden Elternteile lieb und nett sind, gilt für Schwangere wie für Kindsmütter zunächst dasselbe wie für alle U25 - außer, dass ihr Bedarf an ALG II nicht abhängig ist vom Einkommen und vom Vermögen der mitwohnenden Elternteile.

Wo hast du deine Quellen her?

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talena87  10.03.2022, 08:59
@GerdausBerlin

nein gilt es nicht. deine antwort ist falsch. quellen sind laufende rechtsprechung. sie muss nur mutterpass vorlegen und ihre anträge. für sie gilt die u25 regelung nicht

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GerdausBerlin  10.03.2022, 18:59
@talena87

"quellen sind laufende rechtsprechung". Dann gib doch bitte mal eine dieser laufenden Quellen an, bevor sich eine Frau eventuell auf Fake-News verlässt und möglicherweise reinfällt. Eine Internet-Quelle fängt am besten an mit URL: http:// oder https://, falls du noch nie eine gesehen hast.

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Ich bin nun im 8 Monat Schwanger und das Verhältnis mit meinen Eltern ist auch nicht das beste, denn wir streiten oft und das lastet auf mir.

Schreib' das und das Verhältnis zu den Eltern vielleicht etwas genauer ausführen.

Die Schwangerschaft nachweisen.

Bzw auch Gründe zu finden ?

Du meinst, Gründe zu (er) finden, die es nicht gibt?

talena87  10.03.2022, 09:00

das verhältnis zu den eltern ist egal. es reicht mutterpass vorlegen und damit ist ihr anspruch begründet

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du bist schwanger. somit bildest du deine eigene bedarfsgemeinschaft und hast anspruch auf eigene leistungen und eigenen wohnraum.

du stellst also einen antrag:

  • auf übernahme der kdu
  • auf erstausstattung für eine wohnung
  • auf einzugsrenovierung wenn nötig
  • auf umzugskosten wenn nötig
  • auf leistungen alg2
  • auf mehrbedarf schwangere
  • erstausstattung kinderzimmer und babykleidung
  • wenn notwendig auf schwangerenbekleidung
  • auf darlehen kaution

du legst drei verschiedene mietangebote vor innerhalb der angemessenen kdu (kosten der unterkunft). kannst du googlen: kdu xxxx (name deiner gemeinde), drei angebote umzugsunternehmen (wenn notwendig).

dazu musst du nichts irgendwie begründen, dass ist dein anspruch.

Die Schwangerschaft könntest du auf jeden Fall als großen Grund nennen (dass du Platz brauchst für das Kind)

Warum nimmst du nicht jemand mit zu deiner Unterstützung und gehst persönlich dort vorbei, dann geht das schon mal schneller, als wenn du erst Briefe schreibst.

Mache das, bevor deine Entbindung kommt.