Schlägerei?

2 Antworten

Wenn er sich bei deiner ersten Handlung (schubsen) nicht verletzt, dann ist das kein Körperverletzung. Die anschließende Bedrohung (§ 241 StGB) ist hingegen strafbar; ebenso deine Körperverletzung.

Die gesamte Aktion kann allerdings unabhängig einer Strafbarkeit auch durch Ordnungsmaßnahmen des Schulrechts behandelt werden.

Falls du das Wort "Notwehr" meinst, das kannst du hier nicht anwenden. Wenn du die Reaktion provozierst oder verursacht hast, ist das nicht mehr möglich.

Folglich: gegenseitige Körperverletzung, ggfls. mehr.