Schimmel in Mietwohnung was tun?

2 Antworten

Guten Tag!

Sie haben dem Vermieter bereits darüber in Kenntnis gesetzt. Das ist schonmal gut. Als Mieter sind Sie nämlich verpflichtet, den Vermieter über einen Mangel in Kenntnis zu setzen (vgl. § 536c Abs. 1 BGB). Andernfalls können Sie die Rechte aus § 536 BGB nicht geltend machen.

Sie könnte den Vermieter nochmals schriftlich kontaktieren und auf die Mängelanzeige vor 2 Monaten verweisen. Setzen Sie ihm eine Frist von 2 Wochen zur Mängelbeseitigung. Sollte die Frist fruchtlos verstrichen werden, behalten Sie sich vor, eine Mietminderung durchzuführen. Ein gleiches Exemplar können Sie der Hausverwaltung ebenfalls zukommen lassen.

Genaueres zum Schimmel können Sie auch gerne hier nachlesen: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/ursachen-fuer-schimmel-und-wer-haftet-mieterinnen-oder-vermieterinnen-84233

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Kümmer Dich doch selber drum. Sonst hat Dich am Ende der Krieg gegen Deinen Vermieter mehr Zeit, Arbeit und Ärger gekostet als Schimmelbeseitigung und Prävention, und der Schimmel ist immer noch nicht weg. Prävention bedeutet auch aber nicht nur, einen stark alkalischen Wandanstrich zu nehmen, der wirkt schimmelabweisend.


Hilfevodafonee 
Fragesteller
 10.05.2024, 12:25

Ich muss mich aber um sowas nicht kümmern sondern der Vermieter wo ich Miete zahle und das innerhalb 2 Wochen oder sehe Ich das falsch?

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