Schimmel in Mietwohnung was tun?
Moin vor 2 Monaten hab ich entdeckt das es schimmelt bei mir und habe direkt den Vermieter alles geschickt per Bilder , nun sind 2 Monate um ich sitze hier mit Schimmel in einer ein Zimmer Wohnung und heute meinte er ich soll die Hausverwaltung das schildern , ich habe aber auch viel gelesen um das Thema herum , was soll ich am besten tun ? Soll ich Miete zurück fordern? Oder wie weiter vorgehen … lg ps. Der Vermieter hat doch nur 2 Wochen Zeit sich darum zu kümmern ?..
2 Antworten
Guten Tag!
Sie haben dem Vermieter bereits darüber in Kenntnis gesetzt. Das ist schonmal gut. Als Mieter sind Sie nämlich verpflichtet, den Vermieter über einen Mangel in Kenntnis zu setzen (vgl. § 536c Abs. 1 BGB). Andernfalls können Sie die Rechte aus § 536 BGB nicht geltend machen.
Sie könnte den Vermieter nochmals schriftlich kontaktieren und auf die Mängelanzeige vor 2 Monaten verweisen. Setzen Sie ihm eine Frist von 2 Wochen zur Mängelbeseitigung. Sollte die Frist fruchtlos verstrichen werden, behalten Sie sich vor, eine Mietminderung durchzuführen. Ein gleiches Exemplar können Sie der Hausverwaltung ebenfalls zukommen lassen.
Genaueres zum Schimmel können Sie auch gerne hier nachlesen: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/ursachen-fuer-schimmel-und-wer-haftet-mieterinnen-oder-vermieterinnen-84233
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Kümmer Dich doch selber drum. Sonst hat Dich am Ende der Krieg gegen Deinen Vermieter mehr Zeit, Arbeit und Ärger gekostet als Schimmelbeseitigung und Prävention, und der Schimmel ist immer noch nicht weg. Prävention bedeutet auch aber nicht nur, einen stark alkalischen Wandanstrich zu nehmen, der wirkt schimmelabweisend.
Ich muss mich aber um sowas nicht kümmern sondern der Vermieter wo ich Miete zahle und das innerhalb 2 Wochen oder sehe Ich das falsch?