Schimmel hinter unserer Einbauküche in der Mietwohnung - Hilfe!

5 Antworten

Nass ist es auch?` Ist eventuell was undicht?

Küche steht direkt an der wand, Luft kann nicht zirkulieren.

Keine Heizung in der Küche! Bildet sich erstmal Schimmel, sind Lüften und Heizen sehr wichtig. Lasst Euch für die Winterzeit vom Vermieter einen Elektrolüfter geben und rechnet am Jahresende den zusätzlichen Stromverbrauch von den Nebenkosten ab.

http://www.wohnung.com/schimmelpilzbefall-in-wohnungen-was-hilft/

Der Vermieter ist für die ordnungsgemäße Funktion der Mietsache zuständig, auch für eine ordentlich funktionierende Beheizung jedes Raumes.

Hinter der Küchenzeile ist es schwierig. Durch die Möbel kommt keine Wärme und keine Zugluft an die Wand, darum kondensiert Wasser und schimmelt. Die Möbel sollten etwas von der Wand abgerückt werden und in die Möbel, bei welchen es möglich ist, oder auch in die Arbeitsplatte, Lüftungsgitter einbauen. Es gibt auch sog. Fußleistenheizungen, welche über eine Steckdose betrieben werden, diese hinter der Küchenzeile verlegen kann auch helfen, die Wand zu temperieren. Eine Überprüfung der Wasserleitung sollte zwecks Ausschluss eines Wasserschadens auch gemacht werden. Infos zu Schimmel gibts hier: http://www.schimmelberatung-hannover.de

Kristall1973 
Fragesteller
 08.01.2009, 16:36

Danke für die Info. Da ja in der Küche keine Heizung ist, wäre es besser, diese dann konsequent ggf. kalt zu lassen? Wir haben vorne einen Küchenraum, wo Kühlschrank, Möbel, Sitzgruppe usw. stehen, hier ist ein Heizkörper vorhanden, Raum ca. 15 qm groß. Von diesem Raum gibt es einen Durchbruch zu der sog. Kochnische wo ja nun die Küche steht. Heizluft vom Vorraum kommt nur schwerlich an. Gestern hatten wir im Bereich der Kochnische am Abend nur 9,6 Grad!! Würde der Schimmel ohne Heizung nicht wiederkommen? Unsere Vermieter weigern sich wehement, eine Heizung einzubauen. Das mit den Lüftungsgittern haben wir alles vorgeschlagen und werden unsere vor einem Jahr angeschaffte Küche sogar damit "verschandeln". Nur meine Befürchtung ist, dass nächstes Jahr der Schimmel wiederkehrt?

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denecke  08.01.2009, 16:46
@Kristall1973

Das Gegenteil ist der Fall! Heizen ist wichtig. Vermehrtes Heizen bedeutet nicht gleich vermehrtes Schimmelwachstum. Die Wände müssen wärmer werden, um Kondensation zu vermeiden. Knapp 10 Grad ist definitiv zu kalt, es MUSS auf jeden Fall mehr Wärme an die Wand. Da hilft wohl nur ein Gutachter der bestätigt, das die Wände zu kalt sind und mit der vorhandenen Heizung nicht erwärmt werden können. Mit diesem Gutachten könnt ihr dem Vermieter dann eine Frist zur Behebung setzen und sollte nichts passieren, die Miete kürzen. Der Schimmel in dieser Menge sollte übrigens nur vom Fachmann entfernt werden, da beim Selbermachen die Gefahr der Sporenverteilung besteht. Außerdem ist der Schimmel mit Sicherheit schon in den Putz gewurzelt, so dass dieser ausgetauscht werden sollte, am besten gegen reinen Kalkputz. Kalkputz ist weitestgehend schimmelresistent. Also am besten mal nen Gutachter oder Schimmelberatung in Anspruch nehmen.

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Kristall1973 
Fragesteller
 08.01.2009, 16:53
@denecke

muss ich dann ein Gutachten anfordern (in der Regel ja auch recht kostspielig) oder eine gutachterliche Meinung? Vor allem, uns rennt die Zeit weg, es riecht im Bereich der Küche schon modrig und dahinter wächst alles... wir fühlen uns ja gar nicht mehr wohl und mögen gar keine Speisen mehr zubereiten usw. Wir haben jetzt notdürftig den Bereich der Kochnische zum sitzbereich mit einem dicken Vorhang abgetrennt, damit es nicht streut o.ä.? Ist das Falsch? Wenn ich unten die Sockelleiste abnehme, kommt der ganze Schimmelgeruch und der Schimmel unter dem Schrank her oder? Wir wohnen in der Nähe von Frankfurt am Main in Hanau. Können Sie uns ggf. jemanden empfehlen, der uns schnell helfen könnte? Die Vermieterin hat uns außerdem vorgeworfen, dass wir das ja auch teilweise mitverursacht hätten wg. fehlender Lüftungsgitter in der Sockelleiste. Nur wir wussten nichts von solch kalten Schimmelwänden... Lüften tun wir auch richtig. Hygrometer zeigt perfekte Luftverhältnisse an oben auf dem Schrank.

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denecke  08.01.2009, 17:04
@Kristall1973

Wenn das ganze vor Gericht Bestand haben soll, und das sollte es, braucht ihr ein Gutachten. Kosten ca. 600€, ist zwar viel Geld, aber ein Umzug kostet mind. 2000. Das es ein Lüftungsfehler ist, müsste Euch im Streitfall der Vermieter auch per Gutachten nachweisen, und mit den geschilderten Fakten wird das wohl nichts. Die Beweislast liegt zu Beginn beim Vermieter. Ich hoffe ihr habt eine Rechtsschutz? Denn solche Fälle lassen sich meist nicht im Ruhigen klären. Kauft Euch in der Apotheke mal Isopropylalkohol (oder auch Isopropanol) und besprüht allen Schimmel vorsichtig, geht auch mit Schimmelex aus dem Baumarkt, um die grösste Gefahr erst mal zu bannen. Wenn ihr mehr wissen möchtet, könnt ihr gern auch unter der Nummer auf http://www.schimmelberatung-hannover.de bei mir anrufen oder darüber ne email schicken. Ist vielleicht ratsam, sonst sprengen wir hier noch den Textbereich.

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Kristall1973 
Fragesteller
 08.01.2009, 17:06
@denecke

Prima, vielen Dank, dieses Mittel werde ich gleich morgen besorgen. Ggf. melde ich dann auch per Mail noch einmal

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Wende Dich am besten an einen Mieterverein oder MIeterbund in Deiner Stadt und lass Dich beraten. Bei Wärmebrücken (und natürlich Schimmbelbefall liegt ein Mangel in der MIetsache vor, der auf einen Baumangel zurückzuführen ist. Eine Mietminderung steht Dir zu, sofern es nicht Dein Verschulden ist.

Ein Mieter ist verpflichtet ordnungsgemäß (!) zu heizen und zu lüften. Unterlässt er dies und entstehen dadurch Schäden, so liegt die Schuld beim Mieter. In Deinem Fall hast Du aber nicht die Möglichkeiten zu heizen. Es ist Aufgabe des Vermieters zu gewährleisten, dass Du Deiner Pflicht zum Heizen und Lüften nachkommen kannst.

Der Vermieter hat die Beweispflicht, dass der Schimmel durch Dein Verhalten entstanden ist. Hierfür kann er ein Gutachten anfertigen lassen. Natürlich gibt es unter Sachverständigen auch sog. "schwarze Schafe", die nicht objektiv entscheiden und für die Vermieter sprechen. Die Gründe hierfür sind zu lang und nicht relevant.

Du kannst dann auch oder bereits jetzt ein Gutachten anfertigen lassen, welches (objektiv gesehen) für Dich spricht. Allerdings bringen Gutachten in der Regel nicht viel, da der Gutachter am Gericht anerkannt sein muss etc. I.d.R. folgt dann ein Gegengutachten nach dem anderen, es geht hin und her und Du bleibst auf den Kosten sitzen, denn bis zum Urteil etc. ziehen mehrere Monate ins Land. Hinzu kommen dann Kosten für den Anwalt usw.

Entweder Mängelbeseitigung oder Auszug! Ich würde deshalb versuchen, aus dem Vertrag herauszukommen - fristlos! Du hast nichts von einer Wohnung (selbst mit Mietminderung), wenn Du Schimmel hast!

Wie gesagt, lass Dich beraten. Das mit den Zeugen ist leider eine schwierige Sache...Taten zählen bekanntlich mehr als Worte und wenns darauf ankommt, knickt so mancher ein.

Ich würde umziehen, denn mit Schimmel in der Wohnung ist nicht zu spassen. Die Sporen sind sehr ungesund, vor allem für Kinder.

Mitabschlag liegt m. E. auch drinne...

Ich hatte dieses Problem mal vor ein paar Jahren.

Schimmel kriegst notdürftig nicht raus, höchstens mit kostspieliger Gesamtsanierung...

Also, ernsthaft nach anderen Objekten Ausschau halten....

Da dürfte ein Anschluß, Zulaufleitungen oder Abfluß undicht sein! Schon mal geprüft?

Kristall1973 
Fragesteller
 08.01.2009, 16:38

Die Vermieterin hat einfach beschlossen, dass es eine Wärmebrücke ist und nichts anderes und wir doch unsere Küche hätten mit Lüftungsschlitzen versehen MÜSSEN

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firstguardian  08.01.2009, 17:43
@Kristall1973

Ein einsamer Beschluß, bar jeder Grundlage. 5 % Mietkürzung würde ich androhen und eine Frist setzen, bis zu deren Ablauf sich ein Fachmann die Sache angesehen und einen Vorschlag zu Behebung des Mangels unterbreitet hat.

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