Schimmel in der Wohnung. Ausziehen...?

5 Antworten

Ähnlichen Fall hatte eine Freundin von mir in ihrem Haus, sobald du gesundheitlich nachweisen kannst das dort Schimmelsporen in der Luft sind( Schwarzschimmel vor allem) darfst du raus, aber dann muss der Vermieter den Schaden beheben durch eine Fach-Firme, danach wird erneut gemessen ob irgendwo noch was ist, erst dann gibs das ok.

Feuchtigkeit in der Wohnung kann durch Wasser aus dem Boden, oder durch die Fenster oder durch nasse Wände kommen, wenn diese nicht isoliert wurden.

Einfach Sachen packen udn weglaufen darfst du nicht, das ist im Gestz zum Schutz von Vermietern geregelt.

Jeder Schaden muss schriftlich gemeldet werden beim Vermieter, wenn du Geld hast ruf eine Firma für Trockenlegungen, Schimmelbekämpfung usw an, melde den dein Fall , frag was das kosten würde den Nachweis in der Wohnung zu erbringen. Dann wenn dus dir leisten kannst, legs deinem Vermieter als Kopie vor. 

Das Orginal behalte.

Du musst in der Trockenlegungszeit dann aus der "Wohnung" und deine Kleidung und alles ebenfalls, Möbel werden meist abgedeckt , wenns aber tatsächlich SO feucht ist, dadrin haben die eh alle schon was abbekommen.

starkes Heizen bringt leider nicht wirklich was .

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Da würde ich mich mal beim Mieterschutzbund erkundigen. Nur weil du die neue Wohnung ab 1.8. bekommen kannst, heißt das noch nicht, dass du vorzeitig ausziehen kannst (vielleicht auch noch, ohne weiter Miete zu zahlen).

Erst mal musst du dem Vermieter beweisen (Fotos, Gutachten, wie auch immer), dass in deiner Wohnung Schimmel ist. Dann musst du ihm eine Frist setzen, bis zu der er den Schimmel beseitigen muss. Parallel dazu müsstest du noch dafür sorgen, ein Attest zu bekommen, das bestätigt, dass du durch Schimmel krank geworden bist....das alles zieht sich garantiert monatelang hin. Bis dahin bist du längst weg dort, aber schon zum 01.08. wird es schwierig bis unmöglich, ohne selber einen Nachmieter zu finden (und wer will da schon einziehen, wenn es offensichtlichen Schimmelbefall gibt?).... 

Jetzt mal langsam mit der fristlosen Kündigung. Man schmeißt sein Auto ja auch nicht weg, wenn der Aschenbecker voll ist.

Um aus einer Garage eine Wohnung zu machen, bedarf es einer Nutzungsänderung. Hat der Vermieter diese gemacht? Steht die Garage auf einer Grundstücksgrenze, dann müßte auch der Nachbar dafür unterschrieben haben.

Woher weißt du, dass die Feuchtigkeit von aussen kommt?

Zumindest mußt du den Mangel schriftlich beim Vermieter anzeigen und ihm mit angemessener Frist Gelegenheit geben, den Mangel abzustellen. Verstreicht diese Frist fruchtlos, dann kann man über fristlose Kündigung nachdenken. Bis das aber alles über die Bühne ist, sind auch fast die 3 Monate fristgerechte Kündigung vorüber...

Deine Kündigungsfrist wirst Du einhalten müssen, wenn kein Nachweis, daß der Schimmel schon bestanden hat, als Du dort eingezogen bist.

Du kannst nur fristgerecht Kündigen...