Schaden am Mietwagen?
Hallo Leute,
wir haben einen Kleintransporter gemietet. Leider ohne Vollkasko! Nun folgender Fall, wir sind mit dem Fahrzeug nur zum Ausladeort und wieder zurück. An der Beifahrerseite hinten und ziemlich weit oben wurden nun 2 kleine Dellen "neu" entdeckt. Jetzt sollen wir zahlen? Ist das rechtens, denn wir hatten weder Unfall noch sind wir irgendwo gegen gefahren, sind auch nur Dellen, wie als wenn einer dagegen gestoßen ist. Bitte nur ernstgemeinte Ratschläge, vor allem lohnt es sich dagegen vor zu gehen?
2 Antworten
Dagegen lohnt nur vorzugehen, wenn die Beschädigungen im Protokoll vermerkt sind, als ihr den Wagen zur Miete übernommen habt.
Wenn ihr kein Protokoll habt, das die Mängel aufführt, habt ihr offiziell das Fahrzeug ohne Beschädigungen übernommen.
Ob ihr die Beulen nun selbst reingefahren habt, jemand Besoffenes dagegen geschlagen hat (und nicht erwischt wurde) oder ihr beim Be- oder Entladen was dagegen gehauen habt, ist letztlich egal, ihr müsst für diesen Schaden geradestehen.
Insofern, da du nichts von einem Übergabeprotokoll schreibst, das diese Beulen beinhaltet, lohnt es sich nicht dagegen vorzugehen. Ihr müsst das nächste Mal genauer um einen Mietwagen herum gehen, wenn ihr ihn übernehmt, um mögliche Beschädigungen von vornherein festzuhalten. Und genau so ein Übergabeprotokoll müsst ihr natürlich auch bei der Abgabe des Mietwagens ausfüllen und bekommen, damit nicht im Nachhinein entstandene Beschädigungen euch angelastet werden.
Ich kann da dem **T3Fahrer** nur Zustimmen. Mal abgesehen davon das auch Schäden am Fahrzeug entstehen können die ihr selbst nicht mitbekommen habt, hättet ihr bei der Fahrzeugübergabe genauer um das Fahrzeug herumgehen müssen. Und dabei hättet ihr dann alles Ankreuzen müssen was euch aufgefallen wäre. Aber nun, hätte hätte hin oder her, die Nummer ist jetzt durch.
Aus meiner Berufserfahrung bei einem großen Car Renter könnt ihr bzw. du als Mieter eines machen: Und das wäre der Schadenmeldung, die seitens der Filiale bei der Abgabe wahrscheinlich erstellt worden ist, grundsätzlich und komplett zu Widersprechen und diesbezüglich auf gar keinen Fall auch nur irgendwas zu Unterschreiben. Es kann jedoch sein das erst einmal die Mietkaution einbehalten wird. Dieses wäre auch grundsätzlich zulässig.
Wenn dies so oder so ähnlich passiert ist wirst du in der Folge Post von der Schadensabteilung des Autovermieters bekommen. Auch dem musst du dann kpl. Widersprechen und so viele Zeugen wie möglich aufführen die Bezeugen können, dass euch bei der Fahrt nichts passiert ist. Und dann heißt es erst einmal abzuwarten.
vielen Dank, hat also auch keinen Sinn, die eigene Haftpflicht einzubringen?