Saft über Arbeit gekippt?

6 Antworten

Wenn die KA nicht mehr lesbar und damit auch nicht mehr bewertbar ist, wäre das die naheliegendste Option. Im Einzelfall kann der Lehrer möglicherweise auch anderweitig den nötigen Anteil an der schriftlichen Note ermitteln. Würfeln ist allerdings nicht zulässig, selbst wenn du damit einverstanden wärst.

Aber wäre vielleicht ein Argument, Klassenarbeiten zukünftig mit Kugelschreiber schreiben zu dürfen. Der überlebt solche Attacken nämlich in der Regel.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Klar, und wenn rauskommt, dass das angesprochen war, bekommst du einen Klassenbucheintrag und einen Verweis. 😉

Tja wegen sowas sind Getränke bei Arbeiten oft nicht erlaubt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen

Ja, natürlich. Wenn die Arbeit nicht bewertet werden kann, dann muss diese wiederholt werden. Bei uns musste mal eine Deutsch Arbeit wiederholt werden, weil der Lehrer diese verlegt hatte.

Ja müsstest du oder du bekommst eine 6