Ruhestörung?

5 Antworten

Die 110 nicht, sondern die "normale" Nummer. Ein Notfall ist das wohl kaum.

Ist das ein Wohnhaus, ein leeres Grundstück ......???? Grundsätzlich ist das Ordnungsamt für Ruhestörungen zuständig, schaltest Du es ein wird es sich mit dem Haus-, Grundstücks- oder was auch immer Eigentümer in Verbindung setzen.

Nutzt das nicht musst Du wenn es akut ist wohl oder übel die Polizei anrufen, ab 22 Uhr muss es deutlich ruhiger werden.

Minijobopa  18.04.2022, 13:25

Nachts vom Ordnungsamt Hilfe zu bekommen dürfte schwer fallen, die schlafen dann. besser glreich die Polizei holen.

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superseegers  18.04.2022, 15:21
@Minijobopa

Bitte erst richtig lesen, dann überdenken, dann tippen. Ich schrieb nicht, nachts! das Ordnungsamt zu kontaktieren. Grundsätzlich sind die zuständig, wenn man dort die Geschichte (tagsüber) anzeigt werden die mit dem Eigentümer sprechen oder einen Brief schreiben.

Natürlich muss man nachts die Polizei rufen.

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superseegers  18.04.2022, 15:25
@Minijobopa

Bitte begreife dass man sich auch nach vergangener! Ruhestörung am folgenden Werktag an das Ordnungsamt wenden kann. Compris?

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In so einem Fall kannst du zu den Ruhezeiten entweder die Polizei oder den Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes rufen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gerichtlich kannst du als:

Eigentümer deines Hauses nach §1004 BGB klagen, damit endlich Ruhe herrscht.

Als Mieter hingegen nach §862 BGB.

Die Polizei kann dir nur helfen, wenn du dir erhoffst, dass nach einmaligem Ermahnen künftig Ruhe herrscht.

Für langfristige Lösungen müsstest du klagen.

verreisterNutzer  18.04.2022, 12:53

Und dazu genaues Lärmprotokoll führen mit Datum, Uhrzeit der jeweiligen Lärmereignisse

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JuristHelfer  18.04.2022, 13:03

Unsinn. Auch für langfristige Störungen ist die Polizei da. Zuerst kommt die Polizei und mahnt deutlich an. Beim zweiten Mal ggfs. auch noch einmal.

Beim spätestens dritten Mal nimmt sie die Musikanlagen mit, löst die Veranstaltung auf, nimmt ggfs. die Personalien auf, erteilt ggfs. Platzverweise und schreibt ggfs. Ordnungswidrigkeiten- und/oder Strafanzeigen.

Also immer die Polizei rufen. Ich würde die 110 anrufen und sagen, dass die mit Glasflaschen auf das Haus werfen. Stimmt zwar nicht, aber die Polizei kommt dann schneller.

Im Nachgang ist diese falsche Verdächtigung dann eh belanglos, weil nachhaltig weder die Polizei noch die Assis auf diesen Vorwurf mehr eingehen werden. Denn die Situation vor Ort spricht für sich. Da kümmert keinen mehr irgendwelches Glas.

Man sollte bei 15 bis 20 Leuten aber der Polizei eben dieses sagen. Das demnach nicht nur eine Streife da hin fährt.

Vor allem aber hört die Polizei schon von weitem, dass es viel zu laut ist. Meistens stellt die Polizei keine Anzeigen nach § 117 und 118 OwiG , sondern ermahnt beim ersten erscheinen nur. Was ich nicht gutheiße.

Es gibt nichts schlimmeres, als dumme Vollassis an sich. Wenn sie auch noch vermehrt auftreten, ist es noch unerträglicher. Und ihre Dummheit mithilfe alkoholhaltiger Getränke dann auch noch deutlicher aufzeigen, als ohnehin schon.

Motto: seht her, ich bin ein Assi und stolz drauf.

https://dejure.org/gesetze/OWiG/117.html

https://dejure.org/gesetze/OWiG/118.html

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rufe die Polizei an..