Rücktrittsrecht als Privat Autoverkäufer?

2 Antworten

Du brauchst gar keine Klausel, da ein Käufer hier gesetzlich grundsätzlich kein Rücktrittsrecht hat (Sachmängel Nacherfüllung o.ä. ausgeschlossen aber da kommt du mit einer extra Klausel auch nicht raus)

Sorry aber weshalb?? Du bekommst das Geld und der Käufer das abgemeldete Auto.

Warum Rücktrittsrecht? Das verkompliziert es doch nur.

Die weiteren Anforderungen (z.B. sofortige Mitnahme etc..) kannst in Vertrag schreiben.