Rücktritt vom Kaufvertrag auf indiegogo?

2 Antworten

Lauter spannende Fragen, die man klären sollte, BEVOR man sein Geld irgendwo "investiert"... Ist ja nicht so, dass das Internet dazu keine Infos bietet.

Hier ein Zitat von indiegogo selbst, übersetzt, falls dein Englisch nicht ausreicht:

It's important to know that you are not buying an existing product.
Like anyone getting in on an early-stage project, you accept the risk that the project may experiences changes, delays, unforeseen challenges, and it's possible that a project you fund might not come to fruition. We leave it up to you to make your own judgment about a campaign’s merits before making a contribution.
...

(Es ist wichtig zu wissen, dass du kein "fertiges" Produkt kaufst.

Wie jeder, der in einer frühen Phase bei einem Projekt einsteigt, akzeptierst du das Risiko, dass das Projekt sich verändern kann, Verspätungen eintreten oder ungeahnte "Probleme", und es ist auch möglich, dass das Projekt, das du unterstützt, keinen Erfolg hat. Wir überlassen es dir, dir eine eigene Meinung zu bilden über die Erfolgschancen einer Kampagne bevor du einen Beitrag leistest.)

https://support.indiegogo.com/hc/en-us/articles/526816-How-to-Evaluate-a-Campaign

Und ein Erfahrungsbericht von jemandem, der schon ein paar Projekte durch hat:

https://www.techstage.de/ratgeber/Vorsicht-Geld-weg-Kickstarter-Co-sind-keine-Shops-2921448.html

Fcbm0 
Fragesteller
 08.09.2019, 09:03

finde ich witzig wie du mich unterschwellig wie ein Idiot dastehen lassen willst, meine Frage konntest du neunmal klug aber leider nicht beantworten, kommt ein KV im herkömmlichen Sinne zu Stande oder nicht...

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DODOsBACK  08.09.2019, 09:25
@Fcbm0

Es gibt keinen Kaufvertrag, weil du kein Produkt kaufst, sondern in ein Projekt investierst.

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Die Schweiz hat nicht das Fernabsatzwiderufsrecht der EU übernommen.

Fcbm0 
Fragesteller
 08.09.2019, 08:27

Das ist mir bewusst, aber wenn sie nach Österreich verkaufen, werden sie sich doch bestimmt auch an österreichisches Recht halten müssen?

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AnglerAut  08.09.2019, 08:37
@Fcbm0

Das ist nicht so. Grundsätzlich gilt das Recht des Landes, in dem der Verkäufer sitzt.

Einzige Ausnahme wäre, wenn es einen Vertrag mit der Schweiz geben würde, der das anders regelt, aber der wäre mir nicht bekannt.

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