Rückgaberecht Privat Autokauf?
Hallo, habe am Donnerstag 06.02.2020 ein Auto privat für 2700€ gekauft. Laut Verkäufer mündlich in einem tadellosen Zustand. Nach Anmeldung am 06.02. bin ich ca. 200km gefahren. Am nächsten Morgen in der früh bin ich zu einer Fachwerkstatt gefahren um Sicherungen zu tauschen, als ich rausgefahren bin ging das Auto aus und startet nun nicht mehr. ( Bekommt wohl kein Diesel mehr ) Dazu quietscht der Keilriemen extrem. Verkäufer meinte das liegt an der Standzeit und nach warmfahren solle das Geräusch verschwinden. ( Ist es nicht ). Nun ist das Auto seit 07.01. auf dem Parkplatz der Werkstatt und springt nicht mehr an. Habe ich ein Rückgaberecht? Immerhin ist das Auto nach 1 Tag nicht mehr angegangen. Im Kaufvertrag zwischen ihm und dem Vorbesitzer im Februar 2019 ist ein KM Stand von 181.000km. Bei meinem Kaufvertrag hat er 180.000km geschrieben obwohl das Auto 188.000km hat. Diesen Kaufvertrag habe ich nicht unterschrieben da auch beim Preis "wie vereinbart" geschrieben wurde. Also habe ich das Auto ohne den Kaufvertrag zu unterschreiben angemeldet. Als ich ihn angerufen habe, hat er gesagt man kann da nichts machen und er kenne einen Bekannten der mir das günstig reparieren würde. Ich warte auf Montag um den Fehlerspeicher auslesen zu lassen jedoch würd ich am liebsten das Auto zurückgeben. Was kann ich machen?
6 Antworten
Rückgaberecht gibts nicht. Gibts nun nen unterschriebenen schriftlichen Kaufvertrag? Was steh da zur Gewährleistung? Wenn der Verkäufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, hast du daraus sämtliche Ansprüche (Mängelbeseitigung, falls die scheitert dann auch Rücktritt).
Nein, du hast kein Rückgaberecht.
Rein theoretisch haftet der Verkäufer für Sachmängel, diese Haftung wird aber praktisch immer abbedungen.
Auf Anhieb gar nichts. Wenn du ihm nicht nachweisen kannst, dass er dir etwas vorenthalten hat, bleibst du auf dem Schaden sitzen. Vielleicht lässt sich mit einem Anwalt ein Schlupfloch finden, mit dem du vom Vertrag zurücktreten kannst, aber das lohnt sich bei so wenig Geld nicht.
Ein Rückgaberecht gibt es nie.
Ihr habt einen mündlichenKaufvertrag. Dessen Inhalt (tadelloser Zustand) nachzuweisen dürfte ohne Zeugen unmöglich sein. Von daher hast du keine Chance, den Verkäufer erfolgreich zur Nachbesserung aufzufordern.
Ich würde das Auto in der Werkstatt meines Vertrauens reparieren lassen.
Die Frage ist: Warum sprang der Wagen vorher an und streikte erst, nachdem er 200 km gelaufen ist?
Wenn es an den Standzeiten liegt, hätte er überhaupt nicht anspringen dürfen - oder?