Rückgaberecht von 14 Tagen überschritten?
Guten Abend. Ich habe eine Taschenlampe bestellt und sie erst 3 Wochen später an den Händler zurück geschickt weil sie mir am Ende dann zu teuer war. Ich habe sie nicht bezahlt. Leider besteht der Händler nun darauf die Ware an mich zurück zu schicken und das ich sie zahle.
Muss ich das?
8 Antworten
Ja das musst du.
Und wahrscheinlich sogar noch die (doppelten) Versandkosten dazu.
14 Tage sind eben 14 Tage und keine 21 Tage. Will der Händler nach dieser zeit die Ware nicht mehr zurücknehmen, so muss er das auch nicht.
2 Wochen sind nun wahrlich lange genug, nachzudenken ob man das Teil will oder nicht.
Selbstverständlich, dein Widerrufsrecht war abgelaufen. Du musst ihm sogar noch einmal das Porto zahlen für das 2te mal zuschicken
Natürlich musst du das.
Sofern die Widerrufsfrist überschritten ist, kann der Verkäufer auf den Betrag bestehen. Also, den Betrag lieber jetzt zahlen als später Gebühren zahlen zu müssen.
Natürlich. Ihr habt einen gültigen Kaufvertrag geschlossen und den musst du einhalten. Der Händler tut's ja auch.
In deiner Frage sagst du bereits selbst alles dazu aus.
14 Tage sind 14 Tage und nicht 3 Wochen!
Gruß Michael