Rückgabemöglichkeiten neu gekaufter Sattel?
Hallo,
Ich habe im Februar diesen Jahres einen neuen Sattel für meine Stute beim Sattler gekauft. Dieser hat ein in seinen Augen passendes Modell ausgesucht und dann das Pferd im Stand vermessen.
Den fertig gepolsterten Sattel habe ich dann per Post zugeschickt bekommen und es gab keine Nachkontrolle. Nach den ersten längeren ritten viel mir auf, dass mein Pferd nach dem Reiten Knubbel an der Wirbelsäule hat. Das Schweißbild zeigt eine symmetrische trockene Stelle genau in der Mitte der Sattellage, was für eine Brückenbildung spricht. Das wurde mir auch durch eine Osteopathin bestätigt, die darauf hinwies, dass der Sattel zu viel Druck im hinteren Bereich ausübt. Mein Pferd hatte deswegen auch deutliche Schmerzreaktionen und Verspannungen. Außerdem rutscht der Sattel zu weit nach hinten.
Ich habe dem Sattler das Problem bereits freundlich in einer Nachricht geschildert, jedoch keine Rückmeldung erhalten.
Was kann ich nun tun? Habe ich eine Chance auf Rückgabe? Ich möchte bei diesen gravierenden Mängeln eigentlich nicht, dass so lange an dem Sattel rungebaut wird, das es irgendwie geht.
5 Antworten
Hi,
du musst den Sattler nur auffordern den Sattel richtig anzupassen, damit die Probleme dadurch behoben werden.
Das ist aber nur deine Meinung und darum geht es nicht.
Da du den Sattel aber vor Ort im Geschäft und nicht per Fernabsatzvertrag gekauft hast, greift dieses Widerrufs- und Rücktrittsrecht vorliegend nicht.
Sollte der Sattel fehlerhaft angepasst worden sein, muss der Verkäufer ergänzend liefern oder den Sattel passend machen. Sollte das nicht möglich sein, muss ein neuer passender Sattel geliefert werden.
Ein Rücktritt ist erst an zweiter Stelle unter den besonderen Voraussetzungen des § 440 BGB möglich. Hier hat der Verkäufer ausdrücklich erklärt, zu einer weiteren Nachbesserung nicht bereit und in der Lage zu sein. Darin liegt eine endgültige Verweigerung der Nachbesserung, die dich zum Rücktritt berechtigt, wenn der Sattel wieder nicht passt, § 323 II BGB.
Aus diesem Grund habe ich auch geschrieben:
du musst den Sattler nur auffordern den Sattel richtig anzupassen, damit die Probleme dadurch behoben werden.
Das ist der erste zwingend notwendige Schritt.
OK danke, so habe ich es jetzt besser verstanden. Im Prinzip habe ich aber genau das schon ganz freundlich und ohne Vorwurf getan und ich bekomme keine Rückmeldung
Der Sattler hat bei einer mangelhaften Dienstleistung das Recht auf Nachbesserung. Das heißt, du musst ihm die Möglichkeit geben, dass er nochmal kommt und in der Bewegung anpasst. Am besten keine Nachricht schreiben, sondern anrufen.
Du hast kein Rückgaberecht, wieso auch? Ein Sattel wird IMMER in der Bewegung in allen 3 Gangarten getestet. Wenn du das nicht hast machen lassen u. dich drauf einlässt, dass jmd nur am stehenden Pferd Maß nimmt u. dann noch nicht mal den Sattel bringt u. schaut, ob alles ok ist, dann ja... doof gelaufen. Ziemlich unfähig oder ziemlich clever, der Sattler. Leidtragender ist nun dein Pferd.
Ich habe den Sattel in allen Gangarten getestet, da war er aber noch nicht für das pferd gepolstert und ich bin ja nicht der Fachmann um da zu merken, dass was nicht stimmt. Einen anderen fähigen Sattler gibt es im Umkreis von 250 km nicht. Wir haben hier regional ein echtes Problem
Dann ist das was anderes. In dem Fall kannst du Nachbesserung verlangen.
der sattler schaut normalerweise immer nochmal nach. so war es zumindest bei mir, da sollte ich mit neuem Sattel nochmal vorreiten.
Traurigerweise habe ich hier bei uns noch keinen Sattler gesehen, der das macht und ich kenne noch genug andere Leute die ähnliche Probleme haben.
dann muss der Satler nochmal kommen und nachbessern
Hallo Du, laß Dir dieses Geschätsgebaren einfach nicht gefallen, Stell Dein Pferd einem Tierarzt vor, weise ihn auf die Probleme die dieser unbrauchbarer Sattel für Dein Pferd aufweist und erkläre ihm auch dass der Dir einfach per P0st zugestellt wurde ohne jegliche persönliche Anpassung an das Pferd, Und vor allem hast Du auch bei einem Sattel ein Gewährleistungrecht und Garanie von zwei Jahren.
Du mußt dem Sattler nur eine Frist -meistens zwei Wochen - einräumen in der er die Mägel beseitigen soll und wenn er dies nicht macht übergib die ganze Angelegenheit einem Anwalt, den dann auch der Sattler bezahlen muß.
Ein Tier ist schlielich kein Gegenstand der schon mal kaputt gehen kann sondern ein Lebenwesen dass genauso ein Recht auf ein schmerzfreies Leben hat wie jedes Lebewesen. Klemm Dich dahinter, es geht ja schließlich um DEIN Pferd.
Lg.Bernhard46
Sie hat ja dem Gebaren des Sattlers offenbar zugestimmt - was also ist der Mangel?
Das Problem ist eben, dass es sich um Mängel handelt, die nicht durch einfaches polstern zu beheben sind. Und Umbaumaßnahmen finde ich für einen neu gekauften Sattel nicht verhältnismäßig.