Rückgabe von Kaffeemaschine?

11 Antworten

An der Kasse wurde mir gesagt, das die Kaffeemaschine 2 Jahre Garantie hat.

Dort hat man Dir lediglich das gesagt / "wiederholt", was der Gesetzgeber ehedem vorgeschrieben hat.

Nach nunmehr nur einem Monat kannst Du also problemlos in den Supermarkt gehen und Deine Kapselmaschine abgeben - vorerst muss Dir der Handel keine neue Maschine liefern, sondern kann diese an den Hersteller senden zwecks Reparatur. (Das ! ist nicht Deine Aufgabe, falls man Dich dazu auffordern sollte ! ) Häufig wird auf dem Kulanzweg dann gleich getauscht.

Die haben Dir eine mangelhafte Kaffeemaschine verkauft.

Bring sie wieder hin. Der Händler ist verpflichtet, den Mangel zu beheben.

Er ist nicht verpflichtet, Dir eine neue, andere Maschine dafür zu geben.

Hingehen mit dem Teil und Ersatz verlangen. Es kann aber sein dass sie das Ding zur Reparatur einsenden.

Kauf Dir besser einen vernünftigen Vollautomat, der produziert auch weniger Müll.

An der Kasse wurde mir gesagt, das die Kaffeemaschine 2 Jahre Garantie hat

das ist Sache des Herstellers, der Verkäufer hat die Gewährleistung/Nachbesserungspflicht.

Du gehst mit der Maschine und dem Kaufbeleg zum Händler und trägst vor, welches Problem besteht. Der Händler wird dann entscheiden ob eine Reparatur veranlasst oder das Gerät gegen ein Neues getauscht wird.

Umtausch und Reklamation sind zwei unterschiedliche Sachen.