Roller verkauft, jetzt droht Käufer mit Anwalt, was kann ich tun?
Guten Tag,
und zwar habe ich über die Plattform eBay Kleinanzeigen einen Roller verkauft.
Der Käufer, ist dann bei mir vorbeigekommen und hat sich den Roller angeschaut und probegefahren, danach haben wir über den Preis gesprochen und konnten uns erstmal nicht einigen, weil er eine Nacht darüber schlafen wollte. Ein Tag später schrieb er mir und wollte, dass ich den Preis noch ein bisschen senke. Ich habe seine Preisvorstellung akzeptiert und er ist dann ein Tag später vorbeigekommen um den Roller abzuholen.
So… jetzt schreibt er mir nachdem ein weiterer Tag vergangen ist, dass an dem Roller viele Teile kaputt sind und dass ich ein Anteil von der Summe die er gezahlt wieder zurückgeben muss, sonst würde er einen Anwalt einschalten, weil ich ihn arglistig getäuscht habe.
Meine Frage ist jetzt: Kann er sich durchsetzen? Denn er ist vorbeigekommen hat sich den Roller angeschaut, ist ihn probegefahren, wusste, dass man noch Zeit und Geld reinstecken muss. Ein schriftlicher Kaufvertrag wurde beim Kauf nicht abgeschlossen.
Ich bin echt momentan am verzweifeln, weil, er mich seit Tagen terrorisiert mit Nachrichten und Bildern von den kaputten Teilen, die er an dem Roller findet.
5 Antworten
Der Käufer, ist dann bei mir vorbeigekommen und hat sich den Roller angeschaut und probegefahren, [...] Ich habe seine Preisvorstellung akzeptiert und er ist dann ein Tag später vorbeigekommen um den Roller abzuholen.
Somit bist du raus.
Er konnte sich von dem Zustand und allen Eigenschaften selber ein Bild machen, somit gilt "gekauft wie gesehen" und auch ein rechtlicher Kaufvertrag ist zustande gekommen.
Meine Frage ist jetzt: Kann er sich durchsetzen?
Nein kann er nicht, siehe oben.
Denn er ist vorbeigekommen hat sich den Roller angeschaut, ist ihn probegefahren, wusste, dass man noch Zeit und Geld reinstecken muss.
Genau das ist der Knackpunkt und positiv für dich.
Ein schriftlicher Kaufvertrag wurde beim Kauf nicht abgeschlossen.
Sowas ist grundsätzlich immer eine schlechte Idee.
Man kann euren Chat als Basis nehmen, was Ihr telefonisch oder ggf. mündlich ausgesprochen habt hat zwar auch Gültigkeit, aber immer schwer zu beweisen.
Daher IMMER schriftlich und bei sowas, immer mit Kaufvertrag.
Entgegen sehr vieler falscher Tips hier:
Habt ihr einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht wo alle Mängel aufgeführt sind und der Käufer trotzdem kaufen will ?
Wenn NEIN, dann nimm ihn besser zurück !!!!
Ansonsten kann er Dich tatsächlich an die Kandarre nehmen, weil die Gewährleistung auch bei Privatverkäufen gilt !
Daran ändert auch eine Besichtigung oder Probefahrt NICHTS !!
Viele "Gewährleistungsausschlüsse" sind in Kaufverträgen übrigens rechtsungültig !
https://rechtstipp24.de/2019/04/12/ausschluss-der-gewaehrleistung-beim-privatverkauf-bei-ebay/
Dort mal lesen und staunen !!!
EIn Bekannter von mir verkaufte mal ein Auto, mit der Klausel: "Gekauft wie gesehen".
Nach 400 km verreckte das Getriebe, und weißt Du wer den kapitalen Schaden zahlen musste ?? Er ! - nach einem Gerichtsprozess, den er haushoch verlor !
Der hat das Auto regelrecht verschenkt.
Übrigens: Auch ich bin kein Anwalt, aber nur einmal Google benutzen, und man weiß, daß man bei so einem Fall fast immer wirklich schlechte Karten hat, siehe mein Link. Darum verstehe ich nicht, warum hier so viele lapidare und eindeutig falsche Antworten kommen !
Dann ist es sehr fragwürdig !! Da hätte er sofort reklamieren müssen.... Nur: Kannst Du das beweisen daß er dran gebastelt hat ?
Ja, ich würde ihn wieder zurücknehmen, Er hat aber schon dran geschraubt und alles verändert, deswegen möchte ich ihm sein Geld nicht zurückgeben.
Pech für ihn. Den damit hat der die Kaufsache nicht mehr im Originalzustand bei Vertragsabschluss gebracht. Den streng genommen schon eine falsch oder nicht korrekt angebrachte Schraube mit dem 1:1 Anzug wie beim Kauf, gilt schon als Veränderung, es wäre quasi nicht mehr die Ware die du verkauft hast.
Den du kannst nicht wissen ob der Käufer vll. nur deinen Roller als Ersatzteillager verwenden wollte um seinen privaten Roller damit zu reparieren und somit seine kaputten Teile in deinen eingebaut hat.
Daher musst du hier auch NICHTS zurücknehmen oder Geld zurückerstatten wenn du alle Angaben nach nesten Wissen und Gewissen getätigt hast.
Der Typ kann dir nichts, auch ein Mündlicher Kaufvertrag ist gültig. Soll er doch kommen ,du kannst dem Werten herrn Anwalt ja den Chatverlauf zeigen und ihm erklären ,dass der Roller begutachtet und gefahren wurde.
Wenn noch jemand dabei war von deinen Kollegen oder Eltern können die auch Aussagen, wenn nicht heißt es immernoch Aussage gegen Aussage und "im zweifel für den Angeklagten"
Ja, er ist ihn wie gesagt gefahren und hat ihn selber begutachtet, außerdem hat er noch Bedenkzeit von mir bekommen. Ich habe ihn absolut nicht bedrängt zum Kauf.
https://rechtstipp24.de/2019/04/12/ausschluss-der-gewaehrleistung-beim-privatverkauf-bei-ebay/
Stimmt so nicht generell !
Lass ihn drohen.
Weise ihn darauf hin, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und er das Teil besichtigt UND Probe gefahren hat. Zudem bist du ihm preislich entgegengekommen.
Wegen eines gebrauchten Rollers wird er wohl kaum vor Gericht gehen. Und Arglist müsste er erst einmal beweisen!
Definition der Arglist: Voraussetzung ist eine Täuschung zum Zweck der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums (kausale Täuschung). Der Täuschende muss die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder auch nur für möglich halten. Ebenso liegt Arglist vor, wenn der Handelnde, obwohl er mit der Möglichkeit der Unrichtigkeit seiner Angaben rechnet, ins Blaue hinein unrichtige Behauptungen aufstellt.
DAS müsste der Käufer beweisen.... und das wird er nicht können. Der will einfach nur seine Kohle zurück. Und: Die Fotos der "defekten Teile"....woher will man wissen, dass diese Teile aus DEINEM Roller stammen?
https://rechtstipp24.de/2019/04/12/ausschluss-der-gewaehrleistung-beim-privatverkauf-bei-ebay/
Man lese und staune !! So einfach ist es nämlich leider nicht.
Zu den Mängeln:
Der praktisch bedeutende Sachmangel liegt vor, wenn sich die Sache nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und wenn sie nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art erwartet werden kann.
Der Roller wurde Probe gefahren, eignet sich also zum Fahren. Er wurde besichtigt und es waren wohl keine sichtbaren Mängel. Was erwartet man denn bei einem gebrauchten Roller? Zumal der Beweis, dass die "defekten Teile", die da fotografiert wurden, auch wirklich aus dem gekauften Roller stammen, fehlt!
Ich bleibe bei meiner Aussage, dass der Käufer droht, vor Gericht aber schwerlich Beweise wird führen können, dass die behauptete Arglist vorliegt!
Letztlich steht dann Aussage gegen Aussage. Ihr habt ja nicht ein Protokoll geführt über die Mängel.
Eben, und das ist das Problem !! Besser wäre ein Protokoll, dann kann der Käufer sagen: Es war Dir bekannt.
https://rechtstipp24.de/2019/04/12/ausschluss-der-gewaehrleistung-beim-privatverkauf-bei-ebay/
Ja, ich würde ihn wieder zurücknehmen, Er hat aber schon dran geschraubt und alles verändert, deswegen möchte ich ihm sein Geld nicht zurückgeben.