Roller verkauft?
Hallo ich habe einen e Roller verkauft .
der Käufer hat sich den angucken und ist probegefahren
als er zuhause ankam ist ihm aufgefallen das die km Anzeige geht nicht hoch
ich habe es ihm vergessen zu sagen
kann er mich jetzt anzeigen ?
6 Antworten
Für eine Anzeige wäre es noch etwas früh. Schließlich gibt es diverse Möglichkeiten sich einig zu werden.
- Du könntest den Schaden reparieren.
- Man könnte sich auf eine Entschädigung einigen.
- Man könnte sich darauf einigen den Kauf rückgängig zu machen.
Da macht es sich der Käufer etwas zu einfach.
Gucken wir mal ins BGB § 437. Du als Verkäufer hast erstmal das Recht auf Nacherfüllung (also Beseitigung des Mangels). Ich vermute mal, du willst aber nicht Nacherfüllen.
In dem Fall hat der Käufer natürlich das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten und kann auch Schadensersatz verlangen. Wie du den Roller abholst ist dann dein Problem.
Ich habe ihm ein Angebot gemacht das ich ihm Geld gebe das er das repariert aber er ist doch mit dem gefahren und müsste das sehen oder nicht ?
Ob er es gesehen hat oder nicht spielt keine Rolle. Du wusstest von dem Mangel und hättest davon berichten müssen.
Dass du keine Böse Absicht hattest ändert daran auch nichts. Für die eigenen Fehler muss man dennoch gerade stehen.
Jaa deswegen will ich ihm ja 200 Euro zurück geben
Soweit ich verstehe bietetest du ihm 200€, damit er für die Kosten durch die Abholung entschädigt wird und damit er den zurück bringt und dafür auch entschädigt wird.
Das ist ja auch ok, solange sich beide einig sind.
Ist hier ja nicht der Fall und ich sehe auch nicht den Käufer in der Pflicht den Aufwand für das zurückbringen tragen zu müssen.
Also müsst ihr euch anders einig werden. Biete ihm doch z. B. 300 €. Immerhin war der Käufer 8 h vergebens unterwegs und soll jetzt nochmal 8h unterwegs sein um dir den zurück zu bringen. Das würde ich auch nicht für 50 € machen.
Der muss mir den nicht zurück bringen ich will ihm das Geld so als Entschädigung geben und er kann den Roller behalten
Nur muss der Käufer damit nicht einverstanden sein. Er hat die Wahl vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern. Dass dir letzteres besser passt, ändert daran nichts.
Dann versuch doch ihm eine höhere Summe anzubieten. Vielleicht wird man sich dann ja einig.
ich habe es ihm vergessen zu sagen
Tja, dann schau Dir das mal an:
§ 439 BGB, Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Darauf muss sich der Käufer nicht einlassen. Du wärst verpflichtet, die komplette Rechnung zu zahlen, plus den Aufwand des Käufers um den Roller zur Werkstatt zu bringen etc.
Würde ich als Käufer nicht darauf eingehen.
Das hast du ja sicher nicht mit Absicht gemacht,notfalls nimmst du ihn halt zurück,oder ihr einigt euch,so das es für beide Seiten passt.
Er wohnt aber 4 std von mir entfernt
ich habe ihm gesagt ich zahl ihm die spritkosten von 150 Euro und gebe ihm noch 50 Euro dazu als Entschädigung will er aber nicht
Ja wenn er nicht mag,er kann dich auch nicht anzeigen ,du hast im ein Angebot gemacht ,wenn er nicht will ,dann eben nicht.
Das ich den abhole und ihm das Geld zurück gebe plus die Sprit kosten
Das weiss er wohl selber nicht,du hast jedenfalls richtig gehandelt,wenn er stur ist ,dann ist so.
Ich denke, dass BGB sieht das anders.
Offenbar sind sich ja beide darüber einig, dass man vom Kaufvertrag zurück treten will.
Uneinigkeit herrscht nur darüber, wie der Roller zurück kommt. Das ist meines erachtens aber nicht das Problem des Käufers. Insofern muss er das Angebot auch nicht annehmen ihn selbst zurück zu bringen, auch wenn er dafür 200 € als Ausgleich bekäme.
Das ich den abhole und ihm das Geld zurück gebe plus die Sprit kosten
Ist doch fair
Er hat ja auch noch unnötig Zeit vergeudet- warum soll er nochmal
Du hast ihm ja ein defektes Teil untergejubelt
Einfacher wäre natürlich er würde auf deine Kosten den Tacho einfach reparieren lassen oder gibt es noch mehr versteckte Mängel?
Wa soll richtig gehandelt sein wenn man etwas mit bekannten Mängeln verkauft.
Ist eher Betrug als richtig gehandelt
Betrug ? Wenn der Käufer sich den angeguckt hat und Probe gefahren ist ?
bei der Probefahrt müsste es ihm auffallen
Anzeigen .... dazu müsste er dir beweisen, dass du absichtlich Sachmängel verschwiegen hast.
Er kann aber den Kaufpreis drücken, oder dir den Roller zurück geben.
Ja er will mir den zurück geben aber er sagt ich soll ich abholen aber der Roller ist 4 std entfernt
Klar warum soll er nochmal umsonst durch seine Zeit verschwenden wegen Dir
Anzeigen?
Nein er kann natürlich Geld fordern.
Und wenn du ihm weder Rabatt noch Geld zurück gibst dann natürlich gerichtlich gegen dich vorgehen
Ich will ihn ja 200 Euro zurück geben aber er will nicht
wer ist jetzt im Recht
er ist mit dem Roller auch gefahren und müsste das gesehen haben
Wa steht im Kaufvertrag?
Und Du müsstest das vorher auch bemerkt haben.
Ist also kein versteckter sondern offensichtlicher Mangel der absichtlich nicht erwähnt wurde
Dann hast du den Mangel also nicht nachweislich bekanntgegeben- und nicht gelauft wie gesehen festgelegt - sieht dann wohl so aus dass du den Roller wohl zurücknehmen müsstest wenn ihr euch nicht auf Reparatur einigen könnt
Er verzichtet auf alles und will nur das ich den Roller zurück nehme aber der wohnt 4 std von mir entfernt ich schaffe es nicht