Muss ich einem Käufer von eBay Kleinanzeigen, sein Geld zurück geben, wenn der von mir verkaufte Gegenstand nach kurzzeitiger Zeit kaputt geht?
Ich bin 16 und habe vor kurzem meinen Motorroller verkauft, denn ich mehrere Monate vor dem Verkauf problemlos gefahren bin, nachdem ich den Roller verkauft habe ruft der Käufer mich nach circa einer Woche an und sagt mir, dass der Roller nicht mehr startet. Also wollte ich ihm natürlich entgegen kommen und bin mit meinem Vater dahin gefahren und wir wollten ihn helfen, als wir da angekommen sind hat er schon komplette bei allem im Roller rumgeschraubt und wir konnten ihn auch nicht weiter helfen. Jetzt fordert er mit einem Anwalt, dass ich ihm sein Geld zurück geben soll und er mir dann meinen alten (kaputten) Roller zurück gibt. Ich habe aber einen Kaufvertrag wo drinne steht, dass mit einer Unterschrift bestätigt, dass er den Roller ab dem 8.1.22 übernehmt, weil er noch bis zum 10.1 auf mich angemeldet war und ab diesem Moment die Haftung für den Roller übernehmt. Jetzt will ich wissen wer im Recht ist, damit ich am Ende nicht auch noch den Anwaltskosten am Hals habe. Danke für die Antworten im Voraus !!
3 Antworten
Als Privatperson kannst du garkeine Gewährleistung geben und wenn du nicht absichtlich bekannte Mangel verschwiegen hast, kann der Käufer dir garnichts. Wenn er auf sein Geld besteht, dann kannst du im Umkehrschluss darauf bestehen "deine" Ware in genau dem Zustand zurückzubekommen, wie sie übergeben wurde, das heißt zusammengebaut und vorallem fahrfähig!😉
Bei Privatverkäufen gilt in der Regel "gekauft wie gesehen". Hat der Käufer eine Probefahrt gemacht? Wenn zur Probefahrt alles ordnungsgemäß funktioniert hat, dann bist du eh aus allem raus. Und eine Werkstatt kann viel erzählen. Vielleicht ist es dann auch noch "zufällig" die Werkstatt eines "guten Bekannten".😒 Solche Tricks gibt es auch bei Autos öfters. Da kaufen welche deine Karre und kommen dann ein zwei Wochen später mit irgendwelchen angeblichen "Mängeln" an, um nachträglich den Kaufpreis zu drücken. Ich würde da garnicht weiter drauf eingehen und mit deinem Besuch hast du ja schon mehr guten Willen gezeigt als notwendig wäre. Soll er doch mit einem Anwalt kommen und versuchen dir nachzuweisen, dass du irgendwas verschwiegen hast. Viel Spaß bei dem Versuch.😂
Wenn Du als Privatverkäufer keine Mängel arglistig verschwiegen hast, ist es sein Problem. Noch dazu weil er die Kiste ja bereits zerlegt hatte.
Wenn der einen Anwalt findet, dann hat er ihm bestimmt nicht die ganze Geschichte erzählt. Zumindest wäre das eine Konstellation in der ich es bis vors Gericht gehen lassen würde.
Also absichtlich habe ich nichts verschwiegen, weil ich auch dachte das alles funktioniert, aber er sagt mir das ihm in der Werkstatt gesagt wurde, dass die Schäden am Roller verursacht wurden, weil sie davor also zur meiner Zeit falsch eingebaut wurden, wie denken sie darüber?
Danke für ihre Antwort, eine große Hilfe für mich!
Und wie möchte er den Beweis führen das Du sie falsch eingebaut hast? Wie möchte er den Beweis führen das Du es wusstest das sie falsch eingebaut waren? Wie möchte er den Beweis führen das Du es ihm verschwiegen hast? Wie möchte er den Beweis führen das er sie nicht selbst eingebaut hat? Vom zerlegten Roller hast Du ja einen Zeugen der das auch gesehen hat.
Sein Anwalt kennt entweder nicht die ganze Geschichte oder der Anwalt braucht dringend jeden Cent den er kriegen kann.
Und? Erstens ist eine Werkstatt kein Gutachter, den wird er extra beauftragen und bezahlen müssen.
Zweitens fehlt noch der Beweis dass Du davon wusstest.
Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung für unbekannte Schäden ausschließen. Dann muss er für diese nicht haften“. „Wenn er aber zum Beispiel über einen Mangel Bescheid wusste und das verheimlicht hat, dann muss er trotzdem dafür geradestehen.
Also absichtlich habe ich nichts verschwiegen, weil ich auch dachte das alles funktioniert, aber er sagt mir das ihm in der Werkstatt gesagt wurde, dass die Schäden am Roller verursacht wurden, weil sie davor also zur meiner Zeit falsch eingebaut wurden, wie denken sie darüber?
Danke für ihre Antwort, eine große Hilfe für mich!
Wenn der Schaden nachweislich auf einen falschen Einbau zurückzuführen ist, was der Käufer aber im Zweifelsfall nachweisen muss, dass DU (bzw. deine Werkstatt) etwas falsch verbaut hast bzw. dass der Mangel schon bei Übergabe des Rollers vorhanden war, dann kann Dein Käufer u. U. Nacherfüllung verlangen.
Aber da der Roller einwandfrei bei Übergabe fuhr, dürfte das mehr als schwer für den Käufer sein. Zudem hat er sich erst nach 1 Woche bei dir gemeldet und den angeblichen Schaden angezeigt. Außerdem hat er selbst daran rumgeschraubt. Von daher hat ER weitere Schäden verursacht, so dass der Roller nun komplett defekt ist.
Was rätst du mir, weil er sagt das er was schriftliches von einer Werkstatt hat wo anscheinend steht, dass der Roller zu meiner Zeit falsche Sachen eingebaut wurden.
Also absichtlich habe ich nichts verschwiegen, weil ich auch dachte das alles funktioniert, aber er sagt mir das ihm in der Werkstatt gesagt wurde, dass die Schäden am Roller verursacht wurden, weil sie davor also zur meiner Zeit falsch eingebaut wurden, wie denken sie darüber?
Danke für ihre Antwort, eine große Hilfe für mich!