Muss ich einem Käufer von eBay Kleinanzeigen, sein Geld zurück geben, wenn der von mir verkaufte Gegenstand nach kurzzeitiger Zeit kaputt geht?

Doro4711  07.02.2022, 16:29

Steht im Vertrag „gekauft, wie besehen“?

Noah07442 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 17:38

Nein habe ich leider nicht aufgeschrieben!

3 Antworten

Als Privatperson kannst du garkeine Gewährleistung geben und wenn du nicht absichtlich bekannte Mangel verschwiegen hast, kann der Käufer dir garnichts. Wenn er auf sein Geld besteht, dann kannst du im Umkehrschluss darauf bestehen "deine" Ware in genau dem Zustand zurückzubekommen, wie sie übergeben wurde, das heißt zusammengebaut und vorallem fahrfähig!😉


Noah07442 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 17:37

Also absichtlich habe ich nichts verschwiegen, weil ich auch dachte das alles funktioniert, aber er sagt mir das ihm in der Werkstatt gesagt wurde, dass die Schäden am Roller verursacht wurden, weil sie davor also zur meiner Zeit falsch eingebaut wurden, wie denken sie darüber?

Danke für ihre Antwort, eine große Hilfe für mich!

micha259  07.02.2022, 18:59
@Noah07442

Bei Privatverkäufen gilt in der Regel "gekauft wie gesehen". Hat der Käufer eine Probefahrt gemacht? Wenn zur Probefahrt alles ordnungsgemäß funktioniert hat, dann bist du eh aus allem raus. Und eine Werkstatt kann viel erzählen. Vielleicht ist es dann auch noch "zufällig" die Werkstatt eines "guten Bekannten".😒 Solche Tricks gibt es auch bei Autos öfters. Da kaufen welche deine Karre und kommen dann ein zwei Wochen später mit irgendwelchen angeblichen "Mängeln" an, um nachträglich den Kaufpreis zu drücken. Ich würde da garnicht weiter drauf eingehen und mit deinem Besuch hast du ja schon mehr guten Willen gezeigt als notwendig wäre. Soll er doch mit einem Anwalt kommen und versuchen dir nachzuweisen, dass du irgendwas verschwiegen hast. Viel Spaß bei dem Versuch.😂

Noah07442 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 23:54
@micha259

Danke für deine Antwort und deiner Mühe, hast mir wirklich weiter geholfen

Wenn Du als Privatverkäufer keine Mängel arglistig verschwiegen hast, ist es sein Problem. Noch dazu weil er die Kiste ja bereits zerlegt hatte.

Wenn der einen Anwalt findet, dann hat er ihm bestimmt nicht die ganze Geschichte erzählt. Zumindest wäre das eine Konstellation in der ich es bis vors Gericht gehen lassen würde.


Noah07442 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 17:38

Also absichtlich habe ich nichts verschwiegen, weil ich auch dachte das alles funktioniert, aber er sagt mir das ihm in der Werkstatt gesagt wurde, dass die Schäden am Roller verursacht wurden, weil sie davor also zur meiner Zeit falsch eingebaut wurden, wie denken sie darüber?

Danke für ihre Antwort, eine große Hilfe für mich!

HolgieXX  07.02.2022, 19:24
@Noah07442

Und wie möchte er den Beweis führen das Du sie falsch eingebaut hast? Wie möchte er den Beweis führen das Du es wusstest das sie falsch eingebaut waren? Wie möchte er den Beweis führen das Du es ihm verschwiegen hast? Wie möchte er den Beweis führen das er sie nicht selbst eingebaut hat? Vom zerlegten Roller hast Du ja einen Zeugen der das auch gesehen hat.

Sein Anwalt kennt entweder nicht die ganze Geschichte oder der Anwalt braucht dringend jeden Cent den er kriegen kann.

Noah07442 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 23:51
@HolgieXX

Dankeeee, du hast mir wirklich sehr weiter geholfen!!

Noah07442 
Beitragsersteller
 08.02.2022, 00:07
@HolgieXX

Er sagt das er sich das schriftlich von einer Werkstatt geben will, also das die Sachen davor falsch eingebaut wurden

HolgieXX  08.02.2022, 00:18
@Noah07442

Und? Erstens ist eine Werkstatt kein Gutachter, den wird er extra beauftragen und bezahlen müssen.

Zweitens fehlt noch der Beweis dass Du davon wusstest.

Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung für unbekannte Schäden ausschließen. Dann muss er für diese nicht haften“. „Wenn er aber zum Beispiel über einen Mangel Bescheid wusste und das verheimlicht hat, dann muss er trotzdem dafür geradestehen.


Noah07442 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 17:39

Also absichtlich habe ich nichts verschwiegen, weil ich auch dachte das alles funktioniert, aber er sagt mir das ihm in der Werkstatt gesagt wurde, dass die Schäden am Roller verursacht wurden, weil sie davor also zur meiner Zeit falsch eingebaut wurden, wie denken sie darüber?

Danke für ihre Antwort, eine große Hilfe für mich!

Doro4711  07.02.2022, 18:38
@Noah07442

Wenn der Schaden nachweislich auf einen falschen Einbau zurückzuführen ist, was der Käufer aber im Zweifelsfall nachweisen muss, dass DU (bzw. deine Werkstatt) etwas falsch verbaut hast bzw. dass der Mangel schon bei Übergabe des Rollers vorhanden war, dann kann Dein Käufer u. U. Nacherfüllung verlangen.
Aber da der Roller einwandfrei bei Übergabe fuhr, dürfte das mehr als schwer für den Käufer sein. Zudem hat er sich erst nach 1 Woche bei dir gemeldet und den angeblichen Schaden angezeigt. Außerdem hat er selbst daran rumgeschraubt. Von daher hat ER weitere Schäden verursacht, so dass der Roller nun komplett defekt ist.

Noah07442 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 23:53
@Doro4711

Danke, deine Antwort hat mir wirklich weiter geholfen

Noah07442 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 23:59
@Noah07442

Was rätst du mir, weil er sagt das er was schriftliches von einer Werkstatt hat wo anscheinend steht, dass der Roller zu meiner Zeit falsche Sachen eingebaut wurden.

Noah07442 
Beitragsersteller
 08.02.2022, 00:08
@Doro4711

Was rätst du mir, weil er sagt das er was schriftliches von einer Werkstatt hat wo anscheinend steht, dass der Roller zu meiner Zeit falsche Sachen eingebaut wurden.