Roller verkauft jetzt macht er Probleme laut Käufer?
Hallo zusammen, ich habe heute meinen Roller verkauft, der Käufer gab an bei ca 30km/h ein Klapperndes Geräusch zu hören, ein Tag zuvor bin ich noch mit dem Roller gefahren war aber nichts, oder ich habe es nicht mitbekommen da ich meist Musikhöre auf einem Ohr. An dem Vortag also gestern bin ich ein wenig rumgefahren und bin berg hoch gefahren bis eine gerade Fläche da war, der Roller geht immer automatisch in den Leerlauf sobald ich stehe also bin ich dann Berg ab ein kleinwenig im Leerlauf gefahren, dann hab ich ein wenig Gas gegeben bei ca 30 bis 40 km/h und der Roller hat durch die Motorbremse richtig stark abgebremst, eventuell kommt es ja daher, meine Frage wäre, was könnte das sein, ist das ein Motorschaden oder wie würdet ihr es einschätzen.
Wäre mega lieb von euch wenn ich eine schnelle Antwort bekommen könnte, Lg :D
1 Antwort
Jetzt hast Du soooo viel (Unnötiges) geschrieben, aber das Wichtigste vergessen:
- Hat der Käufer eine Probefahrt gemacht?
- Hast Du einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht, in dem Du die Sachmängelhaftung/ Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hast?
Der Käufer hat trotz dass ich ihm es 4x angeboten habe keine Probefahrt gemacht. Ja ich habe einen Kaufvertrag gemacht und habe in dieser Geschrieben dass es ein Privatverkauf ist und damit Rücknahme und Garantie entfällt, jedoch bin ich nicht so ein Mensch der einfach sagt "Pech gehabt" sondern würde ihm auch das Geld erstatten, ich wollte mit der Frage eigendlich nur Fragen ob das Klappern auch davon kommen kann?
Rückgaberecht gibts beim Privatkauf ohnehin nicht. Garantie ist uninteressant, da es eine rein freiwillige Leistung wäre. Du musst die Gewährleistung ausschließen. Hast du das nicht getan, zahlst du Lehrgeld.
Sowas schreibt man ja auch nicht rein, weil das kompletter Nonsens wäre, genauso wie der Ausschluss einer "Garantie":
Man schließt die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) aus, nicht mehr und nicht weniger.
Zu den Fehlersymptomen kann ich leider nichts beitragen, weil ich kein wirklicher Rollerexperte bin und Ferndiagnosen eher schwierig sind.
Aber vielleicht meldet sich ja noch jemand zum Thema.
Hast du das nicht getan, zahlst du Lehrgeld.
Nicht unbedingt:
Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf nämlich keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate.
Rechtlich muss der Käufer also bei einem Privatkauf den Nachweis erbringen, dass der Mangel an der Kaufsache schon vor der Übergabe an ihn bestand.
Und welche Möglichkeiten hätte der Käufer es nachweisen zu lassen? also müsste ich theoretisch gesehen den Roller trotz das ich diese Sachmängelhaftung nicht im Kaufvertrag stehen habe, nicht zurück nehmen? Ich würde es trotzdem tun, aber ich müsste es Theoretisch gesehen nicht?
Und liegt das Klappern daran das ich im Leerlauf ürplötzlich gas gegeben habe? das da was mit dem Motor ist?
Nö, das musst Du nur, wenn er das zweifelsfrei, z.B. per Gutachten nachweisen kann.
Und nochmal, zur Technik kann und werde ich nichts sagen.
An wen ging das jetzt? 😉
Wie auch immer, den Gutachter zahlt er.
Du kannst den Roller natürlich freiwillig zurücknehmen, um Dir das alles zu ersparen, ich würde es nicht tun.
Das glaube ich.
Und genau darauf bauen die reklamierenden Käufer, weil die Verkäufer ihre Rechte nicht kennen.
Und danke dir/euch für die schnelle Beratung <3
Macht ja nix.
Einfachste und wichtigste Regel im Zivilrecht:
Wer glaubt, einen Anspruch auf etwas zu haben, der muss diesen Anspruch auch beweisen.
Und das ist hier der Käufer, Du must überhaupt nichts beweisen.
Ja, wenn Du eine hast, es wird aber nicht zu einem Prozess kommen.
Und ich habe das Gefühl, dass der Käufer gerade dabei ist zu erreichen, was er will.
Und er hat den Roller ja für seinen Sohn gekauft
Ich bin ja sogar schon 80€ mit dem Preis runter gegangen :/
Ich sag's ja:
Du bekommst hier Tipps und gibst trotzdem ohne Grund nach.
Mein Rat:
Nimm das Ding zurück, dann kannst Du auch wieder ruhig schlafen.
Und genau das werde ich jetzt auch tun, gute Nacht.
...ich hab halt nur Angst um das was alles passieren könnte, vorallem Finanziell
Das habe ich von Anfang an gemerkt, deshalb auch mein Rat mit der Rücknahme, andernfalls wirst Du nicht mehr glücklich.
So, das war's aber jetzt endgültig von mir.
Ach mist, ich muss mich korregieren, ich habe zwar geschrieben dass er Aufgeklärt ist über die Mängel in der Mängelliste, jedoch habe ich vergessen hin zu schreiben dass jegliche Rücknahme ausgeschlossen ist