Roller verkauft jetzt macht er Probleme laut Käufer?

1 Antwort

Jetzt hast Du soooo viel (Unnötiges) geschrieben, aber das Wichtigste vergessen:

  • Hat der Käufer eine Probefahrt gemacht?
  • Hast Du einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht, in dem Du die Sachmängelhaftung/ Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hast?
Gipfele41 
Fragesteller
 11.09.2023, 22:13

Der Käufer hat trotz dass ich ihm es 4x angeboten habe keine Probefahrt gemacht. Ja ich habe einen Kaufvertrag gemacht und habe in dieser Geschrieben dass es ein Privatverkauf ist und damit Rücknahme und Garantie entfällt, jedoch bin ich nicht so ein Mensch der einfach sagt "Pech gehabt" sondern würde ihm auch das Geld erstatten, ich wollte mit der Frage eigendlich nur Fragen ob das Klappern auch davon kommen kann?

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Gipfele41 
Fragesteller
 11.09.2023, 22:16

Ach mist, ich muss mich korregieren, ich habe zwar geschrieben dass er Aufgeklärt ist über die Mängel in der Mängelliste, jedoch habe ich vergessen hin zu schreiben dass jegliche Rücknahme ausgeschlossen ist

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migebuff  11.09.2023, 22:19
@Gipfele41

Rückgaberecht gibts beim Privatkauf ohnehin nicht. Garantie ist uninteressant, da es eine rein freiwillige Leistung wäre. Du musst die Gewährleistung ausschließen. Hast du das nicht getan, zahlst du Lehrgeld.

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M111evo  11.09.2023, 22:21
@Gipfele41

Sowas schreibt man ja auch nicht rein, weil das kompletter Nonsens wäre, genauso wie der Ausschluss einer "Garantie":

Man schließt die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) aus, nicht mehr und nicht weniger.

Zu den Fehlersymptomen kann ich leider nichts beitragen, weil ich kein wirklicher Rollerexperte bin und Ferndiagnosen eher schwierig sind.

Aber vielleicht meldet sich ja noch jemand zum Thema.

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Gipfele41 
Fragesteller
 11.09.2023, 22:22
@M111evo

Danke dir Trotz allem für deine Hilfe

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M111evo  11.09.2023, 22:23
@migebuff
Hast du das nicht getan, zahlst du Lehrgeld.

Nicht unbedingt:

Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf nämlich keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate.

Rechtlich muss der Käufer also bei einem Privatkauf den Nachweis erbringen, dass der Mangel an der Kaufsache schon vor der Übergabe an ihn bestand.

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Gipfele41 
Fragesteller
 11.09.2023, 22:31
@M111evo

Und welche Möglichkeiten hätte der Käufer es nachweisen zu lassen? also müsste ich theoretisch gesehen den Roller trotz das ich diese Sachmängelhaftung nicht im Kaufvertrag stehen habe, nicht zurück nehmen? Ich würde es trotzdem tun, aber ich müsste es Theoretisch gesehen nicht?
Und liegt das Klappern daran das ich im Leerlauf ürplötzlich gas gegeben habe? das da was mit dem Motor ist?

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M111evo  11.09.2023, 22:34
@Gipfele41

Nö, das musst Du nur, wenn er das zweifelsfrei, z.B. per Gutachten nachweisen kann.

Und nochmal, zur Technik kann und werde ich nichts sagen.

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Gipfele41 
Fragesteller
 11.09.2023, 22:35
@M111evo

Die frage war an dem migebuff gerichtet, sorry.
Danke dir

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Gipfele41 
Fragesteller
 11.09.2023, 22:38
@M111evo

Müsste ich den Gutachter dann zahlen oder würde der Käufer nur sein Geld zurück bekommen und ich meinen Roller wieder?

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M111evo  11.09.2023, 22:41
@Gipfele41

An wen ging das jetzt? 😉

Wie auch immer, den Gutachter zahlt er.

Du kannst den Roller natürlich freiwillig zurücknehmen, um Dir das alles zu ersparen, ich würde es nicht tun.

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Gipfele41 
Fragesteller
 11.09.2023, 22:42
@M111evo

Die frage ging an dich :D okay da weiß ich bescheid, hab nur mega schiss irgendwie.

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M111evo  11.09.2023, 22:43
@Gipfele41

Das glaube ich.

Und genau darauf bauen die reklamierenden Käufer, weil die Verkäufer ihre Rechte nicht kennen.

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Gipfele41 
Fragesteller
 11.09.2023, 22:46
@M111evo

Da hast du recht, ich hab bisher nur 1 Sache mal verkauft, habe auch nur eine Medizinische Ausbildung, daher bin ich da fit, aber in anderen dingen abselut nicht

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Gipfele41 
Fragesteller
 11.09.2023, 22:46
@Gipfele41

Und danke dir/euch für die schnelle Beratung <3

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M111evo  11.09.2023, 22:48
@Gipfele41

Macht ja nix.

Einfachste und wichtigste Regel im Zivilrecht:

Wer glaubt, einen Anspruch auf etwas zu haben, der muss diesen Anspruch auch beweisen.

Und das ist hier der Käufer, Du must überhaupt nichts beweisen.

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Gipfele41 
Fragesteller
 11.09.2023, 22:51
@M111evo

Das habe ich auch so in rechtskunde gelernt, nur wenn ich diesen Prozess verliere dann hab ich ein großes Problem, würde da notfalls die Rechtsschutzversicherung greifen?

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M111evo  11.09.2023, 22:52
@Gipfele41

Ja, wenn Du eine hast, es wird aber nicht zu einem Prozess kommen.

Und ich habe das Gefühl, dass der Käufer gerade dabei ist zu erreichen, was er will.

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Gipfele41 
Fragesteller
 11.09.2023, 22:54
@M111evo

Der Käufer ist an sich echt mege Lustig drauf gewesen, das sagt aber nichts aus ich weiß, ich würde ihn halt nicht so einschätzen. Ich bin ja sogar schon 80€ mit dem Preis runter gegangen :/

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Gipfele41 
Fragesteller
 11.09.2023, 22:55
@Gipfele41

Und er hat den Roller ja für seinen Sohn gekauft

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M111evo  11.09.2023, 22:56
@Gipfele41
Ich bin ja sogar schon 80€ mit dem Preis runter gegangen :/

Ich sag's ja:

Du bekommst hier Tipps und gibst trotzdem ohne Grund nach.

Mein Rat:
Nimm das Ding zurück, dann kannst Du auch wieder ruhig schlafen.

Und genau das werde ich jetzt auch tun, gute Nacht.

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Gipfele41 
Fragesteller
 11.09.2023, 22:57
@M111evo

Sorry das ich dich damit belästige, naja was heißt nachgeben ich hab halt nur Angst um das was alles passieren könnte, vorallem Finanziell

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M111evo  11.09.2023, 22:59
@Gipfele41
...ich hab halt nur Angst um das was alles passieren könnte, vorallem Finanziell

Das habe ich von Anfang an gemerkt, deshalb auch mein Rat mit der Rücknahme, andernfalls wirst Du nicht mehr glücklich.

So, das war's aber jetzt endgültig von mir.

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