Roller fährt 60-70 kmh mit Autoführerschein

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Nein

Die Fahrerlaubnis ist ausschlaggebend, ältere Führerscheinbesitzer dürfen sogar bis 125 ccm fahren.

Klasse B heisst 50 ccm und bis 45 Km/h

Der Roller hat damit nichts zu tun.

Sollte es ein 50 ccm Roller sein der 70 km/h fahren kann ist die Betriebserlaubnis erloschen wegen Umbau, würde ich auch nicht fahren.

Gruss otti

ginatilan  20.09.2014, 16:34
Der Roller hat damit nichts zu tun.

na aber selbstverständlich

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netzotto  20.09.2014, 17:36
@ginatilan

Alter Schrott und Honekers Kettensäge wer fährt das noch ? Ein paar Ausnahmen.

Meine Zündapp 50 ccm ging 82 km/h bei 6,25 Ps und das schon 1973 / Klasse 4

Hier auf dem Land fahren noch vereinzelt einige rum, aber selten ganz selten.

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Hallo varavfr

beim AM, und der ist beim B dabei, ist es schon relevant wann das Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wurde, siehe:

Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, von max. 60 km/h

er darf also keine 60km/h fahren sondern nur 50km/h

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad_neu.htm

netzotto  20.09.2014, 17:34

Alter Schrott und Honekers Kettensäge wer denk denn noch an so etwas.

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ginatilan  20.09.2014, 21:07
@netzotto

Simsons gibt es noch sehr viele, es werden sogar extra Ersatzteile dafür noch hergestellt

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Es wurde erst 2002 eine Neuregelung geschaffen die besagt das man mit klasse b also pkw nur roller ab baujahr 2002 bis max. 50kmh fahren darf ist der roller älter als bj 2002 darf er schneller fahren  ist man aus der probezeit raus darf man den roller so schnell fahren wie er kann so lange er nicht getunt ist

Man sollte wieder die alte BRD- Regelung für Kleinkrafträder vorm 1.4.80 einführen,und zwar in der ganzen EU.Vor diesem Zeitpunkt durften nämlich Auto-und Mopedfahrer Kleinkrafträder bis 80 ccm fahren,und zwar V unbegrenzt.Die Klasse AM würde der Renner im wahrsten Sinne werden im Gegensatz zum jetzigen Murks mit 45 Km/h. Alle 125er Regelungen hätten natürlich Bestandsschutz.

Das hat mit dem Baujahr des Rollers nichts zu tun.

Und nein darf er nicht.

ginatilan  20.09.2014, 16:35

selbstverständlich

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ginatilan  20.09.2014, 16:40
@ginatilan

edit:

mein Kommentar bezieht sich auf diese Aussage

Das hat mit dem Baujahr des Rollers nichts zu tun.
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