Rolex zum Listenpreis beim Händler: Wie wichtig ist die Rechnung auf meinen Namen?

3 Antworten

Grüß dich,

Alex von Finer Things in Köln hier. Wir kaufen jede Woche Uhren mit und sogar ohne Erstkaufrechnung an, hier unsere Erfahrung zu dem Thema:

1) Im Wiederverkauf hast du keinen Wertverlust, nur weil auf der Erstkaufrechnung nicht dein eigener Name steht. Selbst ohne Erstkaufrechnung hat die Uhr den selben Marktwert wie mit. Ausschlaggebend sind Marktwert, Zustand, Baujahr und Zubehör.

2) Bei der Wiedereinreise nach Deutschland dürftest du keine Probleme haben, wichtig ist nur (und da schließe ich mich meinem Vorredner an), dass du nachweisen kannst, dass die Uhr vernünftig versteuert wurde. Dies kannst du idealerweise durch eine Kopie der Erstkaufrechnung oder einer Händlerrechnung vorweisen. Wir Händler müssen ebenfalls sichergehen, dass die Uhren vernünftig aus bzw. auch eingeführt wurden.

Falls du noch weitere Fragen hast, melde dich sehr gerne bei uns.

Liebe Grüße
Alex von Finer Things aus Köln.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ist es ein Problem, wenn die Rechnung auf meinen Bekannten ausgestellt wird und nicht auf mich? Ist hier mit einem Wertverlust zu rechnen, wenn ich die Uhr irgendwann in der Zukunft mal veräußern möchte?

Aus meiner Sicht nicht. Vorausgesetzt, es ist klar belegbar, dass Du der rechtmäßige Besitzer bist und die Uhr samt Papieren nicht gestohlen wurde.

Der nächste Käufer kauft so oder so eine gebrauchte Uhr.

Von wem ist ja erst einmal irrelevant, solange es legal ist und wenn der Besitzer die Echtheit durch die entsprechenden Original-Papiere nachweisen kann. Der Zustand der Uhr wird dann ja ohnehin genau betrachtet und bewertet werden. Der dürfte dabei viel wichtiger sein.

Ob da jetzt Dein Name auf der Quittung bzw. den Papieren drauf steht oder oder der Deines Freundes (wie in Deinem Fall) ist ja eher zweitrangig, zumal Du den Kauf über einen Freund erklären kannst und der das ja im Zweifel auch so bestätigen kann. Im Zweifel kannst Du mit Deinem Freund ja einen Kaufvertrag aufsetzen, in dem er Dir die Uhr 1:1 am selben Tag zum Einkaufspreis überlässt. Alles zusammen mit Kopie des Personalausweises, seiner Unterschrift, einer Kopie der Überweisung von Deinem auf sein Konto, dem Original-Kaufbeleg aus dem Laden etc. Das sollte ja jeden Zweifel ausräumen.


Inkognito-Nutzer   21.05.2024, 11:49

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort. Hat mir sehr geholfen!:)

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Waldmensch70  21.05.2024, 11:51
@Inkognito-Fragesteller

Freut mich. So wie in der Antwort beschrieben würde ich es jedenfalls machen. Dann solltest Du auf der sicheren Seite sein bei einem späteren Verkauf.

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Lass dir Uhr einfach auf deinen Namen schreiben, wo ist das Problem?

Das ist ein Konzi, von Konzessionär.

Woher ich das weiß:Hobby – Uhrensammler