Grüß dich,
Alex von Finer Things in Köln hier. Wir kaufen jede Woche Uhren mit und sogar ohne Erstkaufrechnung an, hier unsere Erfahrung zu dem Thema:
1) Im Wiederverkauf hast du keinen Wertverlust, nur weil auf der Erstkaufrechnung nicht dein eigener Name steht. Selbst ohne Erstkaufrechnung hat die Uhr den selben Marktwert wie mit. Ausschlaggebend sind Marktwert, Zustand, Baujahr und Zubehör.
2) Bei der Wiedereinreise nach Deutschland dürftest du keine Probleme haben, wichtig ist nur (und da schließe ich mich meinem Vorredner an), dass du nachweisen kannst, dass die Uhr vernünftig versteuert wurde. Dies kannst du idealerweise durch eine Kopie der Erstkaufrechnung oder einer Händlerrechnung vorweisen. Wir Händler müssen ebenfalls sichergehen, dass die Uhren vernünftig aus bzw. auch eingeführt wurden.
Falls du noch weitere Fragen hast, melde dich sehr gerne bei uns.
Liebe Grüße
Alex von Finer Things aus Köln.