Riss im Fenster?
Also:
Wir haben bei uns das Treppenhaus umgebaut und mussten dazu einige Möbel umstellen. Einge tage danach habe ich festgestellt das da auf einmal ein mittelgrosser Riss im Fenster.Ich erinnere mich auch nicht daran ob ich einmal an diese Fensterscheibe gestossen bin.
Ich habe keine Ahnung woher dieser Riss kommt oder was ich jetzt machen soll.
ps: Der Riss ist nur in der hinteren Scheibe
4 Antworten
Ja, der Eigentümer wird es wohl reparieren lassen müssen.
Und einen Schuldigen suchen.
Durch den Umbau kann es auch zu Spannungen im Mauerwerk gekommen sein und dass daher die Scheibe gerissen ist. Vorsichtig wäre ich trotzdem und lasse von einem Fachmann (Statiker) den Umbau begutachten. Unkontrollierte Spannungen im Mauerwerk sind nicht gut.
Isolierglaseinsätze gibts beim Glaserhandwerk. Glasleisten entfernen und Scheibe tauschen.
Auf jeden Fall. Jetzt ist die Sache noch statisch - nicht dass sie irgendwann mal dynamisch wird :-)))
Schwierig zu beantworten .
Läßt sich dieses Fenster öffnen , und hast Du mal ganz genau nachgesehen , ob es ggf. am Rahmen im Bereich des Schadens eine Bestoßung gibt , oder ob dort ggf. ein Schließzapfen zwischen Fenster und Rahmen ist ?
Da Du dieses Foto bereits geschossen hast , solltest Du es Dir erst mal sorgfältig abspeichern , und den Riss weiter beobachten , ohne dieses Fenster weiter zu berühren. ( wenn sich keinerlei Spuren etwaiger Bestoßung dort erkennen lassen )
Eine private Haftpflicht würde bei Glasbruch nur derjenigen Person helfen , die nicht Mieter(in) in dem Haus ist , und diesen Schaden fahrlässig hervorgerufen haben könnte .
Als Mieter(in) würde ansonsten nur eine PFV mit ausdrücklicher Erweiterung für Glasbruch helfen.
Siehe dazu hier :
https://www.transparent-beraten.de/schadensfall-lexikon/scheibe-kaputt/wohnung/
Daher bist Du nun durchaus erst mal gut damit beraten , ob Du diesen Schaden Deinem Vermieter von Dir aus melden sollst , wenn keinerlei Bestoßungsspuren im Schadenbereich erkennbar sind , und Du dieses Fenster auch längere Zeit nicht mehr geöffnet und / oder geschlossen hattest .
Nachtrag :
Meine Antwort ist nur dann relevant , wenn es sich um eine Mietsache handelt .
Ggf. bei Eigentum nur noch dann , wenn eine Zusatzversicherung für Glasbruch neben der allgemeinen Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde .
Ist das Ihre einzige Sorge, bald geht die Welt runter..
macht Sinn