Risiko Kleinkran hochklettern?

3 Antworten

Der Worst-Case ist ein Unfall: Herabfallen vom Kran und dauerhaft geschädigt, Mobilitätseingeschränkt o. a. m.

Der Worst-Case im rechtlicher Hinsicht, ist – so keine Beschädigung erfolgt und auch für die Betriebssicherheit keine anschließende Überprüfung erforderlich ist – eine Verfolgung wegen Hausfriedensbruch.

Dabei sei darauf hingewiesen, dass schon allein, das zu erkennen ist, das es sich um einen besonderen Bereich handelt, ausreicht, von Dir erwarten zu dürfen, dass Du die Unverletzlichkeit dieses Bereichs achtest. Sprich: Ein Flatterban reicht, auch ein Graben zwischen Weg und Baustelle würde m. E. eine ausreichende Abgrenzung darstellen. Es braucht keine doppelmannshohen Gitter und schwere Schlösser. Auch sind Baumaschinen i. d. R. nur durch recht einfache Riegel (mit oder ohne Schlösser) gesichert, da jede:r weiß: Finger weg!

Ergo: Nicht machen.

Wenn du dabei nichts kaputt machst ist das größte RECHTLICHE Risiko eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Inkognito-Nutzer   11.12.2023, 00:17

Die bleibt dann aber theoretisch für immer in meinem Lebenslauf und kommt mit einer Geldstrafe?

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HerrPEPE  11.12.2023, 00:21
@Inkognito-Fragesteller

Aus dem FÜHRUNGSZEUGNIS wird das nach 3 Jahren gelöscht. Aus dem erweiterten Führungszeugnis nach 5 Jahren. Die Strafe wird bei einem, ich vermute mal minderjährigen, Ersttäter eine geringe Geldstrafe sein.

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Inkognito-Nutzer   11.12.2023, 00:28

Aber laut StGb

Ist Hausfriedensbruch ja das *eindringen mit Gewalt*

Zählt das dann als Hausfriedensbruch?

(1) Wer den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.



(2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des in seinen Rechten Verletzten zu verfolgen.

(3) Wer auf die im Abs. 1 geschilderte Weise in ein Haus, eine Wohnstätte, einen abgeschlossenen Raum, der zum öffentlichen Dienst bestimmt ist oder zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes dient, oder in einen unmittelbar zu einem Haus gehörenden umfriedeten Raum eindringt, wobei



1.

er gegen eine dort befindliche Person oder Sache Gewalt zu üben beabsichtigt,

2.

er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern, oder

3.

das Eindringen mehrerer Personen erzwungen wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

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Inkognito-Nutzer   11.12.2023, 00:38
@HerrPEPE

Pahaha

Ne aber realtalk, ab wann ist Hausfriedensbruch Hausfriedensbruch? (anderes Risiko kann man ja dann selbst stark selbst beeinflussen)

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Es ist nicht verboten auf einen Kran zu klettern, aber sich unbefugt auf einer Baustelle aufzuhalten.
Fällt wohl unter Hausfriedensbruch und kann mit einer Geldstrafe und/oder bis zu 2 Jahren Gefängnis bestraft werden.

Inkognito-Nutzer   11.12.2023, 00:22

Ja und wenn das nicht abgesperrt ist? Also angenommen es wird an einem Waldrand neben anderen Häusern ein neues Haus gebaut und dann steht da so ein Kleinkran ( 10/15m hoch oder so) und da ist keine absperrung

Ist das dann noch unbefugt auf einer Baustelle? Ist das eine Baustelle?

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SirSulas74  11.12.2023, 00:26
@Inkognito-Fragesteller

Keine Ahnung wie das ist, aber es ist allgemein nicht gestattet fremdes Eigentum zu betreten. Wie das z.B. bei einer öffentlichen Baustelle ist, weiß ich nicht. Ich denke, wenn dich der Besitzer nicht anzeigt, wird es egal sein

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