Retoure Paket kommt nicht an?

2 Antworten

Unternehmer trägt Risiko des Verlusts

Nach § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB trägt der Unternehmer das Risiko der Rücksendung einer Ware nach erfolgtem Widerruf. Das bedeutet, dass der Verkäufer beim Verlust der Ware im Rahmen der Rücksendung weder den vom Käufer gezahlten Kaufpreis behalten darf, noch Wert- oder Schadensersatz geltend machen kann. Dies folgt auch aus § 357 Abs. 7 BGB, der eine abschließende Regelung von Fällen enthält, in denen der Verbraucher Wertersatz im Rahmen des Widerrufs leisten muss. Eine Wertersatzpflicht im Falle des Verlusts der Ware im Zuge der Rücksendung ist darin nicht geregelt.

Daraus folgt für den Verkäufer: Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Käufer den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuerstatten. Der Unternehmer hat also Pech und bleibt auf seinem finanziellen Schaden sitzen.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.it-recht-kanzlei.de/waren-nach-widerruf-verloren.html

Tipp:

Du musst dem Händler eine Zahlungsfrist setzen.

Zahlt der Händler nicht, befindet er sich nach Fristablauf im Verzug.

Ab jetzt kannst du auch einen Rechtsanwalt hinzuziehen und die Kosten dem Händler als Verzugsschaden in Rechnung stellen.

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Aber wie verhält es sich mit dem von mir gestellten Nachforschungsauftrag bei DHL? Mus ich Den gleichzeitig stornieren? Weil ja dann eigtl der VK einen Antrag stellen muss. Wenn man bei DHL überhaupt 2x für eine Sache einen Auftrag auslösen kann?

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