Retoure Paket kommt nicht an?
Guten Tag,
Folgender Sachverhalt:
Ich habe online ein Smartphone bestellt. Habe aber am gleichen Tag ein viel günstigeres Angebot fürs gleiche Gerät gefunden und wollte die erste Bestellung stornieren. Der VK hat geantwortet das es nicht mehr ginge, da die Bestellung schon ans Versandunternehmen gegangen ist. Ich habe dann den Kauf widerufen und als das Paket ankam ungeöffnet wieder zurückgesendet. Das Porto musste ich selber bezahlen. Leider ist das Paket laut Sendungsstatus nur bis zum Paketzentrum in der Region des Empfängers gekommen und von dort aus ging es tagelang nicht mehr weiter. Ich habe den VK darüber informiert und ihm die Sendungsnummer mitgeteilt. Da es dann ein paar Tage unverändert blieb habe ich einen Nachforschungsantrag bei der Post gestellt.
Nun habe ich aber gelesen das rechtlich in so einem Fall der VK sich um die verloren gegangene Sendung kümmern muss und mein Geld nicht behalten darf.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Der Warenwert ist 579€ von der Post würde ich ja nur 500 wiederbekommen und das wahrscheinlich erst nach Monaten.
Kann/darf/soll ich den Nachforschungsauftrag stornieren und kann dann der VK für diese Sendung dann nochmals einen Nachforschungsantrag stellen? Ich benötige die Rückerstattung dringend.
Bin für jede Hilfe dankbar..
2 Antworten
Du als Versender hast einen Vertrag mit der Post, deshalb musst du den Nachforschungsantrag stellen.
https://www.it-recht-kanzlei.de/waren-nach-widerruf-verloren.html
Hier wird es eigtl ganz gut erklärt aber wie gesagt deckt die Paketversicherung ja nicht meine vollen Kosten ab. A
Nach § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB trägt der Unternehmer das Risiko der Rücksendung einer Ware nach erfolgtem Widerruf. Das bedeutet, dass der Verkäufer beim Verlust der Ware im Rahmen der Rücksendung weder den vom Käufer gezahlten Kaufpreis behalten darf, noch Wert- oder Schadensersatz geltend machen kann. Dies folgt auch aus § 357 Abs. 7 BGB, der eine abschließende Regelung von Fällen enthält, in denen der Verbraucher Wertersatz im Rahmen des Widerrufs leisten muss. Eine Wertersatzpflicht im Falle des Verlusts der Ware im Zuge der Rücksendung ist darin nicht geregelt.
Daraus folgt für den Verkäufer: Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Käufer den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuerstatten. Der Unternehmer hat also Pech und bleibt auf seinem finanziellen Schaden sitzen.
Ausführliche Informationen findest du hier:
https://www.it-recht-kanzlei.de/waren-nach-widerruf-verloren.html
Tipp:
Du musst dem Händler eine Zahlungsfrist setzen.
Zahlt der Händler nicht, befindet er sich nach Fristablauf im Verzug.
Ab jetzt kannst du auch einen Rechtsanwalt hinzuziehen und die Kosten dem Händler als Verzugsschaden in Rechnung stellen.
Noch Fragen? - Einfach fragen!Aber wie verhält es sich mit dem von mir gestellten Nachforschungsauftrag bei DHL? Mus ich Den gleichzeitig stornieren? Weil ja dann eigtl der VK einen Antrag stellen muss. Wenn man bei DHL überhaupt 2x für eine Sache einen Auftrag auslösen kann?