Rechtsstreit, vergleich, wann wieder arbeiten?


13.05.2025, 08:41

Das mit der Widerrufserklärung ist was ich eben nicht weiß.

2 Antworten

Du musst deine Arbeitskraft anbieten. Wenn der Arbeitgeber dich wieder sehen will und nicht an der Kündigung festhält, dann musst du auch arbeiten gehen.

Niemals ohne Rechtsberatung sowas unterschreiben. Für den Arbeitgeber sehr profitable aber für dich gibt's Gefahren. Also Vorsicht.


AnglerAut  13.05.2025, 08:22

Der Kläger hat gewonnen. Warum soll er das nicht annehmen?

BlaubeereBlau 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 08:37
@AnglerAut

Das Problem ist die 2 wöchige Wiederrufsfrist die auf beiden Seiten Gilt. Mein Arbeitgeber hat auch eine Frist von 2 Wochen angegeben und selbst die Gerichtshelferin rät mir davon ab morgen dahin zu gehen. Bis ich eben was vom Gericht höre. Also eine Bestätigung davon!