Rechtspositivismus Beispiele?

2 Antworten

Zunächst sein angemerkt, daß dies Positionen von Hoerster sind, die keine Allgemeingültig haben und auch nicht objektiv wahr sind (insb. bei 1, 4 und vor allen Dingen 5 gibt es auch andere Rechtsauslegungen).

  1. Trennung Moral und Recht = es kann ggf. für viele Menschen unmoralisch sein fremd zu gehen, aber man sollte hier dann kein Gesetz erlassen, welches es unter Strafe stellt, nur weil man es unmoralisch findet.
  2. Nur der Gesetzgeber kann Gesetze erlassen (Legitimation) - auf Bundesebene in Deutschland ist das der Bundestag - Heinrich XIII Prinz Reuß (von diesen merkwürdigen mutmaßlichen Putschisten) kann zwar auch Gesetze erlassen; aber er wäre nicht legitimiert - daher hätten sie keine Bewandnis
  3. siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion_(Recht) = formale Rechtsauslegung
  4. Es gibt kein richtiges oder falsches bzw. alternativloses Recht sondern nur subjektive Auslegungen = Soll man ein Flugzeug mit Terroristen an Bord, die es entführt haben, abschießen, bevor es gezielt auf ein vollbesetztes Fußballstadion zum Absturz gebracht wird? Hier gibt es keine objektive unumstößliche Wahrheit was richtig oder falsch ist, sondern verschiedene Rechtsauslegungen - auf etwas muß man sich dann einigen.
  • ganz kritisch
zu 5: Gesetze, die legitim zustande gekommen sind oder sogar selbst verbrecherisch wären, sind zu beachten - auch individuell empfundene unsinnige Gesetze sind zu beachten - kein Widerstandsrecht der Bürger

z. B. Hoersters Punkt 5 steht im völligen Widerspruch zur Radebruch´schen Formel:

Bei Gesetzen, die grundlegenden Forderungen der Gerechtigkeit widersprechen, handelt es sich nicht um geltendes Recht, sondern um „gesetzliches Unrecht“, dem man den Rechtscharakter absprechen muß und demgegenüber man keinen Gehorsam schuldig ist.

Passend zu Punkt 5 hatte einst Helmut Schmidt (Bundeskanzler a.D.) gesagt, als er auf die Menge an Gesetzen und Verordnungen in Deutschland angesprochen wurde:

"In Italien gibt es sogar noch mehr Gesetze und Verordnungen als in Deutschland - aber die Italiener müssen sich nicht an alles halten bzw. es wird nicht, im Gegensatz zu Deutschland, jede kleinste Übertretung verfolgt."

Lennister  25.06.2023, 12:24
Hoersters Punkt 5 

Wird von ihm überhaupt nicht vertreten, und auch von praktisch keinem anderen Rechtspositivisten. Sofern Rechtspositivsten überhaupt eine Rechtsbefolgungspflicht bejahen (z.B. Kelsen tut das nicht), nehmen sie für besonders ungerechtes Recht eine Ausnahme davon an.

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Das bedeutet: Wenn ein Gesetz auf dem gesetzlich korrekten Weg zustande gekommen ist, gilt es, auch wenn es nicht als "gut" oder "moralisch" wirkt.

Wenn also in einer Diktatur ein Gesetz zur Beschränkung der Meinungsfreiheit formal korrekt zustande kam, muss es befolgt werden. Die Bürger müssen sich mit der Einschränkung der Meinungsfreiheit zufriedengeben.

Wenn z. B. die Todesstrafe per Parlament eingeführt ist, gilt sie, auch wenn eine Volksmehrheit sie als unmoralisch ansieht.

DerSchopenhauer  24.06.2023, 19:19
Wenn also in einer Diktatur ein Gesetz zur Beschränkung der Meinungsfreiheit formal korrekt zustande kam, muss es befolgt werden. Die Bürger müssen sich mit der Einschränkung der Meinungsfreiheit zufriedengeben.

Das gilt auch für eine Demokratie: Vor allen Dingen ist hier also Punkt 5 äußerst kritisch zu betrachten.

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