Rechtlichen Vater austragen lassen?Wie?
Hallo,
ich bin seit dem 3.7.20 Mama eines Frühchens. Da mein Baby knapp 11 Wochen zu früh auf die Welt kam, haben mein Noch-Mann und ich es leider nicht geschafft uns vor der Geburt scheiden zu lassen. Die Scheidung ist jetzt am 21.7., getrennt sind wir bereits seit April 2019. Da wir noch verheiratet sind ist er ja nun der gesetzliche Vater. Meine Frage ist nun, wie ich ihn nach der Scheidung (denn er möchte verständlicherweise nicht für ein Kind aufkommen welches nicht von ihm ist) "austragen" lassen kann? Welche Schritte muss ich da gehen? Und geht das auch, ohne den biologischen Vater per Vaterschaftsanerkennung mit ins Boot zu holen? Danke im Voraus für eure Antworten! Liebe Grüße
3 Antworten
Das geht ueber eine Vaterschaftsanfechtung. Da du und dein Ehemann euch anscheinend einig seid, sollte die Sache eigentlich recht unkompliziert ueber die Buehne gehen. Ist aber nicht ganz billig.
Dass du deinem Kind aber dessen Vater vorenthalten willst, erscheint dann doch etwas verantwortungslos.
Hier kannst du dich schon mal in das Thema einlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanfechtung
Ich wünsche mir nichts mehr als meinem Sohn einen Vater mit an die Seite zu geben. Nur hat der leibliche Vater selber viele Probleme (psychische), ist labil und ein geordnetes Leben sowie einen Job hat er leider auch nicht. Wenn mir ein Arzt attestiert dass er gesund ist und ich ihn mein Baby anvertrauen kann, bin ich die Letzte die sich dazwischen stellt.
Er muss die Vaterschaft anfechten, kostet ein paar Euro für beide Parteien.
Vielleicht mal beim Jugendamt fragen, vielleicht gibt es einen weniger bürokratischen Weg als Familiengericht
Ist das Kind geboren worden, nachdem das Scheidungsverfahren schon begonnen hatte? Dann ist keine Vaterschaftsanfechtung nötig, falls beide Männer mitspielen. Der richtige Vater kann dann die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen, und Dein mann Mann ebenfalls beim Jugendamt dieser Anerkennung zustimmen. Beides geht schon vor der Scheidung, wird aber erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.