Scheidung im Ausland ( Kosovo )?

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Hallo Viooo500,

ich habe schon öfter Ehescheidungsverfahren mit Auslandsbezug durchgeführt.

Wenn beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sollte ein deutsches Gericht für das Ehescheidungsverfahren zuständig sein.

Wenn keine Rechtswahl getroffen wurde, dürfte auch deutsches Recht auf das Ehescheidungsverfahren anwendbar sein, da beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Eine Scheidung hier in Deutschland dürfte also möglich sein.

Viele Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung