Hallo Janonymer,
leider muss die Ehe in dem von dir geschilderten Fall, wie putzfee1 bereits erwähnt hat, ganz normal geschieden werden.
Eine Annullierung ist in deinem Fall leider nicht möglich.
Insbesondere wirst du, bevor du die Scheidung überhaupt einreichen kannst, das Trennungsjahr abwarten müssen.
Denn der Ablauf des Trennungsjahres ist bei einer Scheidung nach deutschem Recht immer zwingende Voraussetzung. Einzige Ausnahme wäre eine Härtefallscheidung, bei der das Trennungsjahr nicht abgewartet werden muss, weil das dem scheidungswilligen Ehegatten nicht zugemutet werden kann. Die Anforderungen an einen Härtefall sind aber sehr streng und liegen in dem von dir geschilderten Fall leider auch nicht vor.
Wenn du dich also scheiden lassen möchtest, musst du zunächst wohl oder übel eine Trennung im familienrechtlichen Sinne herbeiführen und diese mindestens ein Jahr lang durchführen. Erst dann liegen die Voraussetzungen für die Einreichung des Scheidungsantrags vor.
Ich kann mir vorstellen, dass das für dich, insbesondere, weil ihr eine gemeinsame Tochter habt, nicht leicht sein wird. Wichtig ist aber, dass ihr euch streng an die Voraussetzungen, die das Familienrecht an eine Trennung stellt, haltet. Ansonsten wird es sich ewig hinauszögern, bis du die Scheidung einreichen kannst.
Beachte dazu unbedingt die Voraussetzungen einer Trennung im familienrechtlichen Sinne! Diese hier zu schreiben würde meinen Beitrag unnötig in die Länge ziehen, du kannst die Voraussetzungen aber hier nachlesen:
https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/trennungsjahr
Ich hoffe, dass ich dir mit meiner Antwort weiterhelfen konnte und wünsche dir alles Gute!
Viele Grüße