Hallo Endymion3114,

es ist kein Problem, wenn du während eines noch laufenden Ehescheidungsverfahrens schon einen Termin für eine neue Heirat vereinbarst.

Ganz wichtig ist aber, dass du die neue Ehe erst eingehen darfst, wenn deine vorherige Ehe rechtskräftig geschieden ist. Und die Rechtskraft tritt, wenn kein Rechtsmittelverzicht erklärt wird, nicht am Tag des Scheidungstermins ein, sondern erst wenn die Rechtsmittelfrist von vier Wochen abgelaufen ist. Warte also unbedingt ab, bis du einen Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk in der Hand hast, bevor du deine neue Ehe eingehst. Sonst machst du dich unter Umständen strafbar.

Viele Grüße

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Es ist ein weit verbreiteter Mythos, dass Scheidungen immer wahnsinnig teuer sein müssen. Hier kann sich jeder ausrechnen, was seine eigene Scheidung kostet:

https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungskosten/scheidungskostenrechner

Dass die Scheidung Geld kosten muss, steht außer Frage. Es muss ja ein Anwalt und auch das Gericht bezahlt werden. Das ist auch beides notwendig, denn der Gesetzgeber hat festgelegt, dass mit der Scheidung gemeinsam auch ein Versorgungsausgleich stattfinden muss. Das ist wichtig, damit beide Eheleute fair auseinandergehen und nicht einer vom anderen finanziell abhängig bleibt, zumindest was die Altersvorsorge angeht.

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Hallo gutefrageabsuer,

aus den beiden Antworten vor mir siehst du ja bereits, dass es die Möglichkeit des Ehevertrages gibt, der allerdings einer gerichtlichen Überprüfung standhalten muss.

Allerdings solltest du beachten, dass du ja ohnehin nur dann im Rahmen der Ehescheidung in finanzieller Hinsicht etwas abgeben musst, wenn du auch derjenige bist, der in der Ehe mehr verdient hat bzw. mehr Vermögen angespart hat. Und auch dann erfolgt mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs auch eine Vermögensteilung oder ein Beschluss zur Unterhaltszahlung nur auf Antrag deiner Frau.

VG

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Hallo Viooo500,

ich habe schon öfter Ehescheidungsverfahren mit Auslandsbezug durchgeführt.

Wenn beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sollte ein deutsches Gericht für das Ehescheidungsverfahren zuständig sein.

Wenn keine Rechtswahl getroffen wurde, dürfte auch deutsches Recht auf das Ehescheidungsverfahren anwendbar sein, da beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Eine Scheidung hier in Deutschland dürfte also möglich sein.

Viele Grüße

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Hallo Ruwa66832,

ich gehe davon aus, dass es in Ihrem Fall möglich ist, die Scheidung hier in Deutschland durchzuführen, ohne dass Ihre Frau nach Deutschland reisen muss. Hinsichtlich der Kosten könnten Sie einen Anspruch auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe haben, sodass Sie die Kosten des Ehescheidungsverfahrens nicht zahlen müssten. Ich habe Ihnen dazu auch eine private Nachricht geschrieben.

Viele Grüße

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Hallo Spale296,

du solltest zunächst mit dem Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil aus Serbien zu einer deutschen Behörde (Standesamt) gehen und versuchen, diesen hier anerkennen zu lassen. Möglicherweise ist es dazu auch notwendig, dass die Dokumente zunächst in die deutsche Sprache übersetzt werden. Wenn dir dort gesagt wird, dass eine Anerkennung der Ehescheidung in Deutschland nicht erfolgt, müsstest du in Deutschland ein weiteres Ehescheidungsverfahren durchführen, was du z.B. per Online Scheidung tun könntest.

Auch zu deiner zweiten Frage wird dir das Standesamt die Antwort geben. Sollte die Ehescheidung hier nicht anerkannt werden, wärst du in Deutschland noch verheiratet.

Viele Grüße

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Hallo EinMenschlein1,

in der Regel gibt eine intakte Familie den Jugendlichen Stabilität. Wenn die Ehe der Eltern scheitert, kann das einen Jugendlichen schon mal psychisch sehr belasten. Vielen Jugendlichen ist es auch vor Freunden und Bekannten unangenehm, wenn innerhalb der Familie Probleme oder Streitigkeiten bestehen. Das Thema wird dann oft verheimlicht.

Wichtig ist dabei aber zu wissen, dass familiäre Probleme etwas völlig Normales sind. Kein Kind oder Jugendlicher muss sich dafür schämen, wenn die Eltern sich streiten oder sogar scheiden lassen.

Viele Grüße

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Hallo Janonymer,

leider muss die Ehe in dem von dir geschilderten Fall, wie putzfee1 bereits erwähnt hat, ganz normal geschieden werden.

Eine Annullierung ist in deinem Fall leider nicht möglich.

Insbesondere wirst du, bevor du die Scheidung überhaupt einreichen kannst, das Trennungsjahr abwarten müssen.

Denn der Ablauf des Trennungsjahres ist bei einer Scheidung nach deutschem Recht immer zwingende Voraussetzung. Einzige Ausnahme wäre eine Härtefallscheidung, bei der das Trennungsjahr nicht abgewartet werden muss, weil das dem scheidungswilligen Ehegatten nicht zugemutet werden kann. Die Anforderungen an einen Härtefall sind aber sehr streng und liegen in dem von dir geschilderten Fall leider auch nicht vor.

Wenn du dich also scheiden lassen möchtest, musst du zunächst wohl oder übel eine Trennung im familienrechtlichen Sinne herbeiführen und diese mindestens ein Jahr lang durchführen. Erst dann liegen die Voraussetzungen für die Einreichung des Scheidungsantrags vor.

Ich kann mir vorstellen, dass das für dich, insbesondere, weil ihr eine gemeinsame Tochter habt, nicht leicht sein wird. Wichtig ist aber, dass ihr euch streng an die Voraussetzungen, die das Familienrecht an eine Trennung stellt, haltet. Ansonsten wird es sich ewig hinauszögern, bis du die Scheidung einreichen kannst.

Beachte dazu unbedingt die Voraussetzungen einer Trennung im familienrechtlichen Sinne! Diese hier zu schreiben würde meinen Beitrag unnötig in die Länge ziehen, du kannst die Voraussetzungen aber hier nachlesen:

https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/trennungsjahr

Ich hoffe, dass ich dir mit meiner Antwort weiterhelfen konnte und wünsche dir alles Gute!

Viele Grüße

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Hallo Ahooiibrause123,

die Unterlagen im Ehescheidungsverfahren dürfen vom Gericht nur an die Ehegatten selbst bzw. an deren Rechtsanwälte verschickt werden.

Die Unterlagen betreffend den Versorgungsausgleich werden vom Gericht natürlich auch noch zum Auskunftsersuchen an die jeweiligen Versorgungsträger verschickt.

Möglicherweise wurde dein Bekannter von einem Ehegatten, der sich in einem Ehescheidungsverfahren befindet, gegenüber dem Gericht als Zustellungsbevollmächtigter benannt. Das Gericht benennt niemals automatisch einen Zustellungsbevollmächtigten oder veranlasst dies. Das geschieht nur, wenn einer der am Ehescheidungsverfahren beteiligten Ehegatten dem Gericht ausdrücklich seinen Wunsch mitteilt, einen Zustellungsbevollmächtigten benennen zu wollen.

Das ist z.B. dann sinnvoll, wenn sich ein Ehegatte im Ausland befindet. Das Gericht muss, um das Ehescheidungsverfahren durchführen zu können, bestimmte Unterlagen zwingend an den Ehegatten zustellen. Wohnt dieser im Ausland, kann eine Zustellung sehr lange dauern und das Ehescheidungsverfahren erheblich verzögern. Daher kann dieser Ehegatte gegenüber dem Gericht einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen. Dieser bekommt dann die Unterlagen vom Gericht zugestellt und leitet sie dem Ehegatten weiter, z.B. per E-Mail.

Einfacher ist es dann immer, wenn der Ehegatte, der sich im Ausland befindet, die Scheidung von Anfang an selbst einreicht, beispielsweise per Online Scheidung. Dann bekommt der Rechtsanwalt die Unterlagen vom Gericht zugestellt und kann Sie dem im Ausland lebenden Ehegatten beispielsweise per E-Mail weiterleiten.

Ich hoffe, ich konnte dir mit meiner Antwort weiterhelfen.

Viele Grüße

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