Rechtliche Situation Online-Preisfehler (Verlobungsring)?
Hallo!
Ende März hat mein Freund online einen Verlobungsring mit Diamanten für ca 400€ gekauft. Etwa 3 Tage nach Bestelldatum kam auch die Auftragsbestätigung (02.04.20) und eine Quittung wo der Ring mit genauer Beschreibung und Preis aufgeführt wurde. Hier wurde der Hauptstein nicht als weiterer Kostenpunkt aufgeführt. Der Ring wurde am 09.05. geliefert und heute, knapp 3 Wochen später bekommt mein Freund eine Email vom Kundenservice der Seite, dass wegen eines Systemfehlers der Diamant nicht berechnet wurde. Jetzt fordert der Händler 1000€ für den Hauptstein oder dass der Ring zurück gesendet wird.
Natürlich möchte ich den Ring behalten, allerding nicht für diesen Preis. Jetzt stellt sich uns die Frage ob wir wegen des verzögerten Handelns des Onlineshops und auch wegen der fehlerhaften Preisauszeichnung im Recht liegen?
Danke im Voraus :)
5 Antworten
Das ist eine Vertragsanfechtung gem. BGB § 119 wegen Irrtums. Du wirst den Ring zurueck geben oder den vollen Preis bezahlen muessen.
Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB des Verkäufers, du kannst nach § 122 BGB deinen Vertrauensschaden ersetzt verlangen (insbesondere die Rücksendekosten).
Behalten dürft ihr den Ring wg. § 142 Abs. 1 BGB nicht, der Kaufvertrag ist wg. des Irrtums unwirksam. Der Händler hat einen Anspruch auf Herausgabe des Rings geg euch aus § 812 Abs. 1 Satz 2 Alternative 1 BGB
BEACHTE: Bei der Post ist die Sendung nur bis 500€ (wenn sich das nicht verändert hat ) versichert, also sprich die Rückabwicklung genau mit denen ab, also schriftlich bzw. im Mail-Verkehr. Und weise auch ausdrücklich auf die Gefahr bei der Versendung hin und dass der Gegenstand wohl nicht ausreichend versichert sein wird. Das ist später in einem Verfahren Gold wert. Am besten lässt du dir auch den Eingang des Rings durch eine Mail bestätigen.
Achja und im Gegenzug verlangst du deinen Kaufpreis zurück, nach meiner Ansicht müsste gelten: "Ware nur geg. Bezahlung". Verweigert der Händler die Zahlung hast du ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 Abs. 1 BGB.
Hmm stimmt, Versandkosten für den Hinweg über 122 BGB ja, Rücksendekosten wären vermutlich eher Auftragsrecht und damit § 670 BGB.
Danke für die Ergänzung!
das ist ein erklärungsirrtum des verkäufers
der vertrag wird rückabgewickelt u nd er muss euch eure damit verbundenen kosten ersetzen
Das ist ein Irrtum des Verkäufers, er hat dich ja auch darauf Hingewiesen, du musst den Mehrbetrag bezahlen oder den Ring zurückgeben.
Wenn er den Preis fehlerhaft auszeichnet und du es dann bestellst bist du im Recht du musst genau schauen was für den Preis von 400€ da stand was geliefert wird wenn da alles aufgelistet ist was du bekommen hast bist du im Recht
Koennte hier moeglicherweise an BGB § 122 Abs. 2 scheitern: "Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste)."