AGB dienen insbesonder dazu bei "Geschäftsleuten" den Vertrag zu kürzen und zu vereinfachen. Im Zivilrecht kannst du nur gegen eine Person klagen, wenn du einen Anspruch hast. Dieser egibt sich zum einen aus Gesetz, bspw.
§ 823 I BGB: Wer jemanden vorsätzlich oder fahrlässig "am Körper verletzt" oder eine "Sache des Eigentümers beschädigt" muss den daraus erfolgenden Schaden ersetzen, bspw. Reparatur der Sache oder die Heilbehandlung des Geschädigten.
Du kannst Ansprüche aber auch vertraglich begründen. Bspw. einigen A und B darauf, dass ihm A seinen Wagen mit der Fahrgestellnummer 123456789 zum Preis von 10000 € verkauft. Dann hat A gegen B einen Anspruch aus dem nach § 433 BGB geschlossenen Kaufvertrag auf Zahlung der 10.000€ und B kann verlangen dass A ihm B das Auto mit der Fahrgestellnummer 123456789 übergibt und ihm das Eigentum daran verschafft.
Ein vertraglicher Anspruch ergibt sich aber nur, wenn sich beide Parteien darüber einig gewesen sind. Alles was nicht Teil des Vertrages wurde begründet keine (vertraglichen) Ansprüche.
Jetzt stell dir einen Autokauf vor:
der Vertrag muss enthalten
- Kaufpreis
- Kaufgegenstand
- Vertragsparteien
- Bei Verbraucherverträgen: Widerrufsrecht und Belehrung und Wirkungen des Widerrufs
- verschiedene Informationspflichten
- Fälligkeit der Leistungen (wie lange habe ich Zeit zu leisten)
- ggf. Haftungsausschlüsse
- eigene Rücktrittsrechte
- Art und Weise der Geltendmachung von Mängeln
- Wann kommt der Vertrag zu stande (insbesondere im Internet)
- Wann er enden kann und wie
Das heißt der Verwender von AGB schafft durch AGB das ganze "Kleinvieh" was immer bei jedem Vertrag dieser Art entstehen würde und was er sonst immer wieder ausformulieren müsste weg.
Klassisches Beispiel ein Gebrauchtwagenverkauf:
"Der Wagen wird verkauft wie gesehen, der Händler reduziert die Gewährleistungshaftung für Mängel auf 1 Jahr. Das gilt nicht für Schäden, die bei der Besichtigung nicht sichtbar waren, sowie die Haftung für Schäden die aus Gründen grober Fahrlässigkeit oder Verletzungen des Körpers oder Lebens entstehen."
Stell dir vor, der Verkäufer müsste diesen Satz jedes Mal in jeden Vertrag zusätzlich zu vielen anderen Klauseln reinnehmen. Das wird unübersichtlich und lang für den Kunden. Daher lagert er sowas in eine seprate Auflistung aus, auf die er verweist. Damit kann er sich beim Vertragsschluss um die wesentlichen Sachen kümmern. So bspw. Vertragspartner, der konkrete Wagen und den konkreten Preis.
Die AGB werden dann durch Hinweis, Möglichkeit der Kenntnisnahme für den Vertragspartner und dessen Bestätigung Teil des Vertragsschlusses.
Aber keine Sorge in AGB ist nicht alles möglich! Da der Gesetzgeber weiß, dass die AGB meist nicht gelesen werden setzt er verschärfte Anforderungen an deren Wirksamkeit an (§§ 305-310 BGB). Diese dienen somit dem Schutz des Vertragspartner des Verwenders.
Klassiker ist da die AGB der Autowaschanlage:
Stell dir vor: Das Auto des A wird in der Waschanlage des B beschädigt, A verlangt Schadensersatz, B verweist auf § 3 seiner wirksam einbezogenen AGB:
"Der Betreiber haftet für keinerlei Schäden"
Wäre die Klausel wirksam hätte A keine Ansprüche auf Schadensersatz.
Allerdings sagt § 309 Nr. 7 BGB, dass jede AGB die Verletzungen von Körper, Leib und Leben, sowie Haftung für grobes Verschulden ausschießen unwirksam sind. Ob es konkret um einen solchen Schaden geht ist nicht von Bedeutung. D.h. die Klausel ist unwirksam und B muss dennoch Schadensersatz zahlen.
Das "AGB-Recht"(§§ 305-310 BGB) ist grundsätzlich auf den Verbraucherschutz ausgerichtet, bei Unternehmern werden bestimmte AGB-Vorschriften nicht geprüft (bspw. § 309 BGB), da Unternehmer weniger schuzwürdig sind, vgl. § 310 Abs 1 BGB. Zusätzlich gibt es verschiedene Erleichterungen für Verbraucher, die aber eher weiter gehen und juristische Detailfragen regeln. (§ 310 Abs. 3 BGB)
Ich hoffe ich konnte dir helfen.