Rechte von Mitgliedern?

4 Antworten

Grüß Dich Tbaumann19

Keine Besonderen. Alle sind vor dem Gesetz gleich.

https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Immunit%C3%A4t#Deutschland

Abgeordnete genießen parlamentarische Immunität, die sie vor der Strafverfolgung, jedoch nicht vor zivilrechtlichen Ansprüchen schützen. Die Regierungsmitglieder sind als solche nicht immun (oft sind sie aber gleichzeitig Abgeordnete und deshalb immun).

Die Immunität soll aber nicht den Abgeordneten selbst vor Strafe (im Gegensatz zur Indemnität) schützen, sondern soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherstellen. Sie kann daher vom jeweiligen Parlament aufgehoben werden.

Indemnität bedeutet, dass Abgeordnete zu keiner Zeit wegen Abstimmungen oder Äußerungen im Bundestag, in der Fraktion oder in einem Ausschuss gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden dürfen.

Auch die Immunität des Bundespräsidenten (Art. 60 Abs. 4 GG) kann vom Bundestag aufgehoben werden.

Aber natürlich müssen Abgeordnete bzw. Regierungsmitglieder mit den Mitteln ausgestattet werden, damit sie ihre Arbeit verrichten können, z.B. Bezahlung, kostenlose Büros oder eben auch gegebenenfalls kostenlose Verkehrsmittel. Auf Minister,- bzw. Kanzlerebene sind es ein Auto oder ein Flugzeug wenn sie für die politische Arbeit reisen müssen. Die Minister und der Kanzler haben ein politisches Bestimmungsrecht innerhalb des Grundgesetzes und darin vorgegebenen politischen Regelungen.

Herzlichen Gruß

Rüdiger

Parteimitglied bei Bündnis90/Die Grünen

  • Teilnahme an Versammlungen und Abstimmungen
  • Aktives und passives Wahlrecht
  • Mitbestimmung bei der Programmentwicklung
  • Recht auf Information
  • Meinungsfreiheit
  • Antragsrecht
  • Mitwirkung bei der Kandidatenaufstellung
  • Recht auf Gleichbehandlung
  • Recht auf Austritt
  • Recht auf Schutz und Unterstützung

Genaueres regelt die Satzung der jeweiligen Partei

Die Rechte und Pflichten der Parteimitglieder sind in der entsprechenden Satzung der Partei festgelegt.

Diese können von Partei zu Partei unterschiedlich ausfallen.

Sie dürfen die Parteiorgane wählen bzw. entscheiden, welche Mitglieder entsandt werden. Auch bei der Bestimmung der Kandidaten dürfen sie im Regelfall mitentscheiden.