Rechte ohne Kassenbeleg?
Hallo, ich habe vor einem Monat Stiefel bei Deichmann gekauft, bei denen die Sohle jetzt allerdings mehrere große Risse hat. (Beim Auftreten geht die dadurch auch so auseinander)
Auf jeden Fall kann's das ja nach einem Monat nicht sein. Werde natürlich sofort zu Deichmann maschieren und mich beschweren. Allerdings habe ich den Kassenzettel nicht mehr. Kann das ein Problem dafür sein?
3 Antworten
Du musst irgendwie nachweisen, dass du sie dort gekauft hast. Das kann mit dem Kassenzettel passieren das kann aber auch anderweitig möglich sein. Wenn du nicht nachweisen kannst dass du dir dort gekauft hast, dann kannst du sie dort auch nicht umtauschen.
Ich glaub nicht das du ohne Quittung was machen kannst. Eigentlich brauch man doch immer eine Quittung um etwas zu reklamieren und umzutauschen. Das ist ja der Nachweis wann, was und wo du etwas gekauft hast.
Reklamationen funktionieren auch ohne Kassenzettel und Originalverpackung.
Die wenigsten Schuhe werden einen EAN haben ;-) Der ist ja in der Regel auf dem Karton. Und die Verkäufer bei Deichmann kenne ihr Sortiment.
Für die Behebung von Mängeln innerhalb der Gewährleistung ist der Verkäufer als Vertragspartner haftbar. Keine Ahnung, was Du jetzt beim Gericht willst. Der Hersteller hat damit überhaupt nichts zu tun.
Genau, der strickcode (EAN) kann auch den hersteller verraten