Recht Mieter , WC Austausch verweigert?

5 Antworten

Ich lese hier nur, dass Du mit dem Hausmeister gesprochen hast. Dein Ansprechpartner ist aber der Vermieter und nicht der Hausmeister. Deshalb: Ruf deinen Vermieter an.

Schreiben Sie dem Vermieter indem Sei auf den Unwillen des hausmeisters udn den Mangel hinweisen und ihm eine Mietkürzung ab dem Folgemonat in Aussicht stellen, falls nicht innerhalb einer zu nennenden Frist Abhilfe erfolgt.

Bei unzureichender Toilettenspülung können Sie bis zu 15 Prozent der Miete einbehalten.

In der Regel ist die Spülung ja manuell verstellbar, allerdings nicht immer.

Auch, wenn die Spülung zu stark ist, können Sie eine geringe Mietminderung für sich beanspruchen.

Momo019970 
Fragesteller
 03.05.2021, 16:06

Könnte sie mir nochmal einmal helfen und sagen auf was ich mich berufe wegen den 15% Mietminderung? Also ist das ein Gesetz oder wie formuliere ich das am besten. Tut mir leid für die Fragerei aber möchte das am besten heute noch abschicken.danke wirklich

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Wende dich an deinen Vermieter und nicht an den Hausmeister.

also es gibts ja schon 3 PARTEI oder?

MIETER HAUSMEISTER VERMIETER

sie haben kontakt zu hausmeister. es ist der fehler.

1 mieter mussen kontakt zu vermiter.

2 vermieter muss kontakt zu hausmeister

3 hausmeister muss kontakt zu mieter

4 mieter kontakt zu vermieter sagen ob problem fertig oder weiter

Was hat denn der Hausmeister da zu bestimmen? Du musst das natürlich mit deinem Vermieter besprechen, dem gehört immerhin die Wohnung. Ist doch klar, dass jemand, der in keinster Weise irgendwelche Rechte an der Wohnung hat, dir auch nicht für deine Badrenovierung zahlen will...?