Recht Mieter , WC Austausch verweigert?
Ich hab ein Problem Trotz mehrere Telefonate mit Hausmeister, meiner Mietwohnung und anschließend "Reparatur " ist mein WC welches Defekt ist , immernoch defekt. Problem daran Spülung funktioniert nicht es kommt nicht aus allen Seiten Wasser wie es frühe war sondern nur aus einer Richtigung und es zieht kein Klo Papier runter sondern bleib im WC.
Nun sagt mir der Hausmeister es bleibt so und hat gesagt das ist Mieter Verschulden?
* Der Hausmeister war nie in Der Wohnung um das Problem zu sehen , per Ferndiagnose hat er mir die Schuld Gegeben
Ich wohne seit 11 Jahren dort, ist doch nicht mein Fehler wenn ich nur ganz normal mein WC nutze.
Darf er das? Muss ich das selber nun austauschen lassen und die Kosten übernehmen?
5 Antworten
Ich lese hier nur, dass Du mit dem Hausmeister gesprochen hast. Dein Ansprechpartner ist aber der Vermieter und nicht der Hausmeister. Deshalb: Ruf deinen Vermieter an.
Schreiben Sie dem Vermieter indem Sei auf den Unwillen des hausmeisters udn den Mangel hinweisen und ihm eine Mietkürzung ab dem Folgemonat in Aussicht stellen, falls nicht innerhalb einer zu nennenden Frist Abhilfe erfolgt.
Bei unzureichender Toilettenspülung können Sie bis zu 15 Prozent der Miete einbehalten.
In der Regel ist die Spülung ja manuell verstellbar, allerdings nicht immer.
Auch, wenn die Spülung zu stark ist, können Sie eine geringe Mietminderung für sich beanspruchen.
Könnte sie mir nochmal einmal helfen und sagen auf was ich mich berufe wegen den 15% Mietminderung? Also ist das ein Gesetz oder wie formuliere ich das am besten. Tut mir leid für die Fragerei aber möchte das am besten heute noch abschicken.danke wirklich
Wende dich an deinen Vermieter und nicht an den Hausmeister.
also es gibts ja schon 3 PARTEI oder?
MIETER HAUSMEISTER VERMIETER
sie haben kontakt zu hausmeister. es ist der fehler.
1 mieter mussen kontakt zu vermiter.
2 vermieter muss kontakt zu hausmeister
3 hausmeister muss kontakt zu mieter
4 mieter kontakt zu vermieter sagen ob problem fertig oder weiter
Was hat denn der Hausmeister da zu bestimmen? Du musst das natürlich mit deinem Vermieter besprechen, dem gehört immerhin die Wohnung. Ist doch klar, dass jemand, der in keinster Weise irgendwelche Rechte an der Wohnung hat, dir auch nicht für deine Badrenovierung zahlen will...?