Reanimations Alarm darf ich aus der Schule gehen?

3 Antworten

Wenn das vorher durch dich und deine Eltern mit den Lehrer abgeklärt ist, ist das durchaus MÖGLICH. Ein Kumpel von mir hat nebenher beim DRK gearbeitet und durfte nach Absprache mit den Lehrkräften, wenn er Bereitschaft hatte, bei einem Alarm gehen.


lulu8174 
Fragesteller
 24.02.2022, 21:44

Vielen Dank für deine schnelle Antwort

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Sehr ehrenwert! Gute entscheidung.

Aber das sollte man vorher mit der Schule abklären! Man ist ja keine Einsatzkraft sondern "nur" Zivilist... Aber andererseits ist man potentieller Lebensretter!

Das soll ja dazu dienen das wenn jemand reanimiert werden muss eine leitstelle neben der Verarbeitung eines Notrufes zusätzlich in der näche registrierte Zivilisten per App informiert die einen erweiterten Erste Hilfe kurs haben.

Ich habe das schon mal in echt erlebt. Ein Kollege hatte Kammerflimmern und Sekunden vor dem Ntarzt sind zwei passanten aus dem benachbarten Supermarkt dazu gekommen, eine Frau war Krankenschwester... jedenfalls konnte der kollege 3 Monate später wieder arbeiten... hier war es die App "Mobile Retter".

Hi,

Reanimations Alarm darf ich aus der Schule gehen?

Das sollte grundsätzlich im Voraus mit der Schulleitung und den jeweiligen Lehrern abgeklärt werden.

Ob es sinnvoll ist, als Jugendlicher mit "nur" einer EH-Ausbildung, ohne jegliche Erfahrung und ohne Equipment bei gravierenden Notfällen als Erster voran zu gehen, lasse ich mal dahingestellt...

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Nonameguzzi  24.02.2022, 22:19

Die Leihen Reanimation ist genau das Zeil dieser App... die Leitstelle hat die Möglichkeit die App zu Alarmieren und jeder im Umkreis von zb 500m welcher die App hat bekommt die Info.

So kann man die zeit bis zum eintreffen des Regel Rettungsdienstes zumindest mal durch eine Leihen-Reanimation überbrücken und ich glaube kaum das du mir in der Sinnhaftigkeit von "einfach nur drücken" um Gegensatz zu "garnicht drücken" in frage stellst ;D

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SaniOnTheRoad  24.02.2022, 22:30
@Nonameguzzi

Ich stelle in erster Linie mal den Sinn infrage, ob man Jugendliche (!) ohne Vorbereitung (!) zu Kreislaufstillständen schicken sollte. Das ist eher der "Knackpunkt"...

Und nein, auf diese Konstellation bereitet ein normaler EH-Kurs schlichtweg nicht vor. Es mag in diesem Fall gut gemeint sein, aber gut gemacht?

Es gibt ja durchaus einen Grund, warum für den Einsatzdienst in aller Regel ein Mindestalter besteht.

So kann man die zeit bis zum eintreffen des Regel Rettungsdienstes zumindest mal durch eine Leihen-Reanimation überbrücken

Nun, wenn ein Kreislaufstillstand gemeldet wird, muss zumindest mal ein Anrufer vor Ort sein - hier hätten wir z.B. schon die telefonische CPR-Anleitung, die irgendwann auch mal verpflichtend sein soll.

Man muss den Benefit der Laienmaßnahmen durchaus auch den Nachteilen gegenüber abwägen - psychische Belastungen, mangelnde Vorbereitung, mangelnde Routine...und am Ende stehen sich einfach nur vier Laien im Weg rum. Passanten, Angehörige und Regelrettung sind da noch außen vor.

Das Nonplusultra wäre, dass man hierfür keine Apps bräuchte, sondern einfach jeder hilft - gerne in Verbindung mit flächendeckenden AEDs in der Öffentlichkeit, gut ausgebildeten und ausgerüsteten First Respondern und einer passenden Vorhaltung der Regelrettung.

Aber Jugendliche "mal drücken schicken"? Nein, das ist nicht die Lösung.

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SaniOnTheRoad  24.02.2022, 22:56
@Nonameguzzi

Naja, man kann natürlich auch den riesigen Rattenschwanz ignorieren ^^

Im Wesentlichen löst eine App nicht das gesamtgesellschaftliche Problem, dass zu wenig geholfen wird. Im Gegenteil: diejenigen, die nicht helfen, schieben die Verantwortung dann noch eher auf diejenigen weiter, die freiwillig helfen.

Man erreicht also genau diejenigen nicht, die man erreichen müsste.

Die spannende Frage ist ja: was ist, wenn es nicht rund läuft? Psychische Probleme, Eigengefährdung, mangelnde Vorbereitung oder Kompetenzüberschreitung?

Die Tatsache, dass sehr viele "Profis" z.T. schon gravierende Fehler hinsichtlich der Gefahren an der Einsatzstelle machen, sollte zu denken geben.

Gut dann kann das Katretter Programm ja wieder eingestampft werden auch wenn Berlin damit wohl gute Erfahrungen gemacht hat.

Hand auf's Herz: solche Systeme gibt es in unterschiedlichen Varianten seit Jahren in Deutschland verteilt - durchgesetzt hat sich in der Fläche kein einziges, was ich hier nicht unbedingt für eine Kostenfrage halte.

Apropos gute Erfahrungen: bei den rund 10.000 Einsätzen mit 600 erfolgreichen Reanimationen laut dem Artikel wäre das (unter der Voraussetzung, dass auch immer ein Kreislaufstillstand vorlag) eine Erfolgsquote von 6 % - die durchschnittliche Erfolgsquote beträgt deutschlandweit ~ 10 % (Quelle).

Inwiefern Du daraus auf eine besondere Effektivität schließt, darfst Du gerne erläutern ;-)

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Nonameguzzi  24.02.2022, 23:28
@SaniOnTheRoad

Tja deine Quelle liefert leider keine Aussage dazu in welchem Umfeld die 10% Erfolgsquote gemessen wurden.

In einem Klinischen Umfeld auf ner Intensivstation oder so wird im falle eines Kreislaufstillstandes bedeutend schneller und effektiver eingegriffen als im Freien Feld wenn nach 10min mal ein RTZW aufkreuzt.

Die "Daten" aus dem von mir Verlinken Beitrag sind aber auch alles andere als wahnsinnig aussagekräftig zerprlücken wir mal...

10.000x wurde ausgelöst bei rund der Hälfte der Auslösungen wurde eine Ersthelfende Person vorgefunden aus dem Text geht nicht klar hervor das in den 5000 Fällen eine Ersthelfe Person aufgrund der App da war oder im generellen.

Bei den 600 eingeleiteten Reanimationen reden wir ja nicht von einer "Erfolgreich" Quote sondern von einer "Versucht" Quote.

Allerdings ist der Absatz interessant in dem Steht das die Ersthelfer danach befragt wurde nund 2/3 Angegeben haben zumindest kurz vor dem RD vor ort gewesen zu sein.

Wenn von den 600 Renaimationen bei 2/3 also 400 die Reanimation auch nur eine Minute früher gestartet wurde dann behaupte ich mal das wir von einem Erfolg sprechen.

Bitte verbesser mich wenn ich um diese Uhrzeit in Textverständnis voll daneben liege aber ich glaube das meine gezogenen Schlüsse halbwegs stimmig sind...

Auf jeden Fall hab ich aus "10.000 Alarmierungen und 600 Eingeleiteten Reanimationen" keine "10.000 Reanimationspflichtige und 600 Erfolgreiche" erfunden ;D

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SaniOnTheRoad  25.02.2022, 13:02
@Nonameguzzi
Tja deine Quelle liefert leider keine Aussage dazu in welchem Umfeld die 10% Erfolgsquote gemessen wurden.

Das Faktenblatt Reanimation bezieht sich lediglich auf dem OHCA. Die Überlebensrate der innerklinischen Reanimationen liegt z.T. deutlich höher (siehe z.B. hier).

Die "Daten" aus dem von mir Verlinken Beitrag sind aber auch alles andere als wahnsinnig aussagekräftig zerprlücken wir mal...

Das ist hier wohl das Kernproblem: der Beitrag hat letztendlich nicht das Ziel konkrete Daten zu liefern. Würde mich aber interessieren!

Wenn von den 600 Renaimationen bei 2/3 also 400 die Reanimation auch nur eine Minute früher gestartet wurde dann behaupte ich mal das wir von einem Erfolg sprechen.

Naja, das Ziel müsste ja letztendlich die Erhöhung der Überlebensrate sein - die Erhöhung der Laienreanimationsquote oder den früheren Beginn der HLW kann man als Zwischenziel sehen. Ob davon etwas erfüllt wird, beantwortet der Artikel schlichtweg nicht.

Da muss man meines Erachtens die Gretchenfrage nach dem „Was bringt es wirklich?“, sprich die Frage nach der Evidenz, stellen.

Bitte verbesser mich wenn ich um diese Uhrzeit in Textverständnis voll daneben liege aber ich glaube das meine gezogenen Schlüsse halbwegs stimmig sind...

Das mag daran liegen, dass mein Textverständnis zu später Stunde nicht mehr das Gelbe vom Ei war - mea culpa.

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Nonameguzzi  25.02.2022, 13:08
@SaniOnTheRoad

Okay also einigen wir uns drauf das wir einfach nicht genug Zahlen und Daten haben um das jetzt im rahmen einer Internetdiskussion zu Klären.

Aber nochmal zurück zum Ursprünglichen Fragesteller.... Die KATRETTER App verlangt das man Volljährig ist demnach ist der Fragesteller eh schon raus.

Bei dem Verlassen der Schule würde ich das gleiche Maß anlegen wie bei einem Feuerwehreinsatz und zwar das kein Rechtsanspruch besteht (zumal die KATRETTER App ja in keinem der Landesfeuerwehrgesetze verankert ist) aber es in Abspreche mit den Lehrkräften klar geht.

Wenn dich die Schule aktiv daran hindert und es verbietet, dann würde ich auch nicht glauben das eine Anzeige wegen Unterlassener Hilfeleistung durch Behinderung Hilfeleistender gegen die Lehrkraft Erfolg haben würde.

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SaniOnTheRoad  26.02.2022, 11:18
@Nonameguzzi
Okay also einigen wir uns drauf das wir einfach nicht genug Zahlen und Daten haben um das jetzt im rahmen einer Internetdiskussion zu Klären.

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Aber nochmal zurück zum Ursprünglichen Fragesteller.... Die KATRETTER App verlangt das man Volljährig ist demnach ist der Fragesteller eh schon raus.

Zumindest auf der Seite habe ich auf die Schnelle dazu nichts gefunden (oder überlesen) - da bliebe im Zweifelsfall auch die Frage: wer kontrolliert es?

Bei dem Verlassen der Schule würde ich das gleiche Maß anlegen wie bei einem Feuerwehreinsatz und zwar das kein Rechtsanspruch besteht (zumal die KATRETTER App ja in keinem der Landesfeuerwehrgesetze verankert ist) aber es in Abspreche mit den Lehrkräften klar geht.
Wenn dich die Schule aktiv daran hindert und es verbietet, dann würde ich auch nicht glauben das eine Anzeige wegen Unterlassener Hilfeleistung durch Behinderung Hilfeleistender gegen die Lehrkraft Erfolg haben würde.

Die rechtliche Situation finde ich tatsächlich schwierig, einfach deshalb, weil es weder einschlägige Gesetze/Verordnungen noch passende Rechtssprechung dazu gibt.

Mit dem Rechtsanspruch gehe ich konform, da sich ein Teilnehmer trotz offizieller Alarmierung letztendlich komplett außerhalb der Landesrettungsdienst-/Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetze bewegt.

Bei der Behinderung von hilfeleistenden Personen wäre zumindest der Tatbestand nach § 323c Abs. 2 StGB relativ einfach erfüllt - ob es zu einer rechtskräftigen Verurteilung führt, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

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Nonameguzzi  26.02.2022, 12:56
@SaniOnTheRoad

Das Landesfeuerwehrgesetz zumindest in dem meisten Bundesländern regelt das Arbeitgeber die Feuerwehrleute für Einsätze, Übungen und andere Dienstaufgaben freistellen muss.

Hier sind Schulen ja nicht explizit aufgelistet da es im zweifelsfall wichtiger ist das der Jugendliche Schüler den Unterrichtsstoff mit bekommt allerdings ist die neue Gesetzgebung eben im bezug auf das behindern von hilfeleistenden Personen dahin etwas kompliziert und wahrscheinlich würde ein Gericht diese Klage zulassen.

Zu welchem Ergebnis der Richter dann kommt würde mich aber auch Interessieren. Eine Grundsatzentscheidung hierzu wär interessant aber warten wir einfach mal paar Jahre ab irgendwer der das raus bekommen will findet sich ;D

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