Rausschmiss aus Wohnung durch ein Baby erlaubt?

7 Antworten

Hallo anieldrozd,

vor vier Jahren hat die Oma euch schon mit Rausschmiss gedroht, falls ihr Eltern werdet.

Wie weit sie nun juristisch gesehen dazu in der Lage ist, kann ich nicht beurteilen. Allerdings, falls kein Mietvertrag besteht, der die Kündigung regelt, ist sie dazu berechtigt.

Doch ist es für euch doch sicher ratsam, dass ihr möglichst schnell eine andere Wohnung bezieht.

Deine Oma ist vermutlich auch ohne Urenkelkind eine etwas schwierige Vermieterin.

Naja, rein theoretisch, wenn es ihr Haus/ihre Wohnung ist und kein Mietvertrag besteht, ginge das schon..

Wenn ein Mietvertrag da ist, könnte sie glaube ich Eigenbedarf anmelden und euch kündigen..?! (mag mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen)

Kommt auf die Wohnsituation an.

Wohnt ihr bei der Oma "einfach so" mit, und die Oma ist alleinige Hauptmieterin, kann Sie entscheiden.

Seid Ihr als Mieter mit Mietvertrag im Haus/ Wohnung der Oma, sprich ... die Oma ist eure Vermieterin, geht die Kündigung des Mietvertrags nicht so einfach aus Ihrer Laune heraus.

danieldrozd 
Fragesteller
 13.03.2024, 15:43

Mündlicher Mietvertrag

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IdefixWindhund  13.03.2024, 16:18
@danieldrozd

Dann kann Sie euch/ dich nur rauswerfen:

Das Gesetz besagt nämlich, dass ein Vermieter (Oma) dem Mieter (du/ euch) die Wohnung aufgrund Änderung in der familiären Situation nur kündigen darf, wenn ihm durch den Familienzuwachs wesentliche Nachteile entstehen

Quelle

In der Quelle steht dann, was mit "wesentliche Nachteile" gemeint ist.

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Kommt auf das Vertragsverhältnis an.

Wenn ihr mit der Oma in ihrer Wohnung wohnt, kann sie sicherlich darüber bestimmen wer da mit wohnt und wer nicht.

Habt ihr einen Mitvertrag mit Oma, geht das natürlich nicht so einfach.

Kommt drauf an, was für ein Mietverhältnis ihr habt. Wenn die Oma die Eigentümerin der Wohnung ist, und du nur bei ihr wohnst, kann sie dich sowieso rauswerfen, wenn du volljährig bist, wann immer sie will, ist ihre Wohnung und du hast kein Mietverhältnis.

Wenn du aber ein Mietverhältnis hast und Miete zahlst, darf sie dich aufgrund einer familiären Veränderung nicht rauswerfen. Dazu müsste sie nachweisen können, dass diese familiäre Veränderung zu erheblichen Nachteilen für sie geführt hat.