Psychische Behandlung angeben?

2 Antworten

Kommt drauf an: wie alt warst du und weshalb diese Therapie gemacht wurde.

Prinzipiell ist psychische Labilität eine sehr schlechte Voraussetzung für den Polizeiberuf , wenn jedoch durch die Therapie eine gewisse Verhaltensweise, die dein Leben negativ beeinflußte behoben wurde, kann man es doch angeben. Besonders dann, wenn man noch minderjährig war.

Prinzipiell muss man diese benennen bei Bewerbungen, bei bereits abgeschlossener Therapiemaßnahme sind entsprechende fachärztliche Befundberichte vorzulegen . Als Beispiel dies, gilt auch für den normalen Polizeidienst:

https://www.komm-zur-bundespolizei.de/info-polizeiaerztliche-untersuchung

P. s.: grundsätzlich wird auch niemand "angenommen", der schlecht in Deutsch ist (Grammatik, Interpunktion, Syntax usw.)

Kommt drauf an, was dein Hausarzt in SEINE Auskunft schreibt! Sollte übereinstimmen!

Er hat schon einen Job. Du willst einen. Er wird kaum seinen riskieren, damit du deinen bekommst.

Gruß S.