Prostitution im Mietwohnung?

5 Antworten

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Ist die Nutzung der Wohnung zu diesem Zweck erlaubt? => Nachfrage beim Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde

Beschwerde bei Deinem Vermieter bzw. der Eigentümergemeinschaft über die Belästigung durch eine einzelne Mieterin (Lärm, mangelnde Sicherheit durch offene Türe, Schmutz/Zigarettenkippen)

Was steht in der Hausordnung wg. Lärmbeeinträchtigung?

Werden die Einnahmen versteuert? Nachfrage/Petzen beim Finanzamt...

Ist ein Gewerbe angemeldet? => Ordnungsamt...

Wenn Sie es angemeldet hat,beim AMT ist es in Ordnung,was aber nicht heißt,ob Sie es in einem Mietshaus ausüben darf,denn es ist ein Gewerbe und das darf man nicht in einem Mietshaus eigenmächtig ausüben.Mietshaus ist keine Gewerbestätte. Desweiteren,kommt es darauf an,ob der Vermieter was von diesem Gewerbe/ausübung was weiß und ob Du diese Tätigkeit von Ihr auch beweisen kannst,z.B. ob Sie Geld nimmt oder das Geld für das bezahlen der Miete braucht. Es gibt einiges zu berücksichtigen....ruckzuck hat man sonst selbst ne Klage oder Kündigung am Hals.

Woher ich das weiß:Recherche

Ich glaube, dass man in einer Mietwohnung einem (solchen) Gewerbe nicht nachgehen darf.

Ab 22°° herrscht Nachtruhe, des Weiteren ist eine offene Haustür eine wunderbare Einladung für Einbrecher. Ein übermäßig verschmutzte Hausflur geht auch nicht!

Du kannst ein Lärmprotokoll erstellen, das erleichtert den Nachweis, wann es zur Sache geht.

Weiter hast Du jederzeit das Recht die Haustür zu schließen.

Du könntest das deinem Vermieter melden. Das wäre, wenn es stimmt, ein Gewerbe.

Nein. In einer Wohnung darf kein Gewerbe ausgeübt werden. Das steht im Vertrag oder der Hausordnung, die Bestandteil des Vertrages ist. Das kann zur Kündigung gereichen. Zeige sie notfalls beim Finanzamt an, da sie offiziell keinem Gewerbe nachgehen wird. Lohn kann auch Sachlohn sein. Das Finanzamt schätzt dann die Einnahmen. Konfrontiere sie damit.

Störung der Nachtruhe ist nach Abmahnung ebenfalls ein Kündigungsgrund.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
coooool2  29.03.2020, 21:23

..kommt auf die Wohnung an... könnte ja auch ein Buchhaltungsgewerbe o.ä. sein... und Du kennst nicht den Mietvertrag dieser Dame...sie könnte sich die gewerbliche Nutzung hineinschreiben lassen...

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Fem42  29.03.2020, 21:29
@coooool2

Bei mir steht jegliche Form von Gewerbe. Eine Erlaubnis dessen ist nicht vorgesehen. Wobei Prostitution im Mietshaus sicher nicht gebilligt würde. Das wäre mir zu viel. Krankheiten und Lautstärke.

Vielleicht bei Einzelvermietern wäre das Gewerbe offiziell möglich. Ich denke nicht in Wohnungsgesellschaften und schon gar nicht in Genossenschaften.

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Fem42  29.03.2020, 21:37

Wer eine Mietwohnung vermietet muss normalerweise nicht dulden, dass Mieter dort einfach der Prostitution nachgehen. Mieter einer privaten Wohnung dürfen eine gewerbliche Tätigkeit nur dann in ihrer Wohnung ausüben, wenn sie die Genehmigung ihres Vermieters eingeholt haben. 31.05.2018 https://www.juraforum.de

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